Zuschuss

Beratungsförderung

Tiroler Beratungsförderung stärkt durch geförderte externe Beratungsleistungen die Wettbewerbsfähigkeit der Tiroler Wirtschaft. Schwerpunkte: Gründung neuer Unternehmen, Innovation & Technologie, Nachhaltigkeit & Umwelt, Digitalisierung sowie Gleichstellung & Barrierefreiheit. Anträge möglich vom 01.03.2024 bis 31.12.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: Bis zu 4.000 € pro Jahr
Förderquote: 50% - 80%

Förderziel

Ziel der Tiroler Beratungsförderung ist es, durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen die Wettbewerbsfähigkeit der Tiroler Wirtschaft zu stärken. Besondere Schwerpunkte liegen bei Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Unternehmen, Innovations- und Technologieberatung, Nachhaltigkeits- und Umweltberatung, Digitalisierung sowie Gleichstellung und Barrierefreiheit.

Förderfähige Ausgaben

  • Unternehmensberatung
  • Innovations-, Technologie- und Kreativitätsberatung
  • Digitalisierungsberatung
  • Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsberatung
  • Betriebsanlagenberatung
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Tirol

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (klassisch)
  2. Antragsformular (für den Schwerpunkt "Barrierefreiheit")
  3. Richtlinie (PDF)
  4. Formulare zur Antragstellung

Beschreibung

Die Tiroler Beratungsförderung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft durch Zuschüsse zu externen Beratungsexpert:innen. Gefördert werden Unternehmen, Jungunternehmer:innen und Existenzgründer:innen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol sind. Mit praxisorientierter Expertise in Bereichen wie Existenzgründung, Forschung & Innovation, Technologieentwicklung, Digitalisierung sowie Umwelt- und Klimaschutz werden interne Abläufe optimiert und neue Marktpotenziale erschlossen. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf gleichstellungs- und barrierefreien Strukturen, um nachhaltige Wachstumskonzepte zu fördern. Finanzierungsanträge können vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.

Als nicht rückzahlbarer Zuschuss deckt die Förderung zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Beratungskosten ab, maximal 4.000 € pro Unternehmen und Kalenderjahr. In Feldern wie Jungunternehmerberatung, Gleichstellungs- und Barrierefreiheitsberatung oder der Revitalisierung Tiroler Wirtshäuser für Start-ups kann die Förderquote auf bis zu 80 % erhöht werden. Antragsberechtigt sind Ausgaben für Unternehmens-, Innovations-, Technologie- und Kreativitätsberatung sowie Digitalisierungs-, Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsberatung, Betriebsanlagenberatung und Beratung zu Gleichstellung und Barrierefreiheit. Pro Beratungsthema und Jahr wird jeweils eine Zuwendung gewährt. Jungunternehmer:innen und etablierte KMU profitieren besonders von dieser Unterstützung, um Geschäftsmodelle zu professionalisieren, digitale Prozesse voranzutreiben oder nachhaltige Strategien umzusetzen. Für eine vollständige Antragstellung sind das entsprechende Antragsformular, die Förderrichtlinie und weitere Unterlagen bereitzuhalten. Eine frühzeitige Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die rechtzeitige Einreichung aller Unterlagen erhöhen die Erfolgschancen.

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