Zuschuss

Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)

Zuschuss für Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe (inkl. Garten-, Obst- und Weinbau) in Baden-Württemberg: bis zu 85 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 € je Modul. Anträge jederzeit möglich über das Serviceportal BW.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 1.500 € je Beratungsmodul
Förderquote: 70% - 85%

Förderziel

Förderung vielfältiger Beratungsangebote für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg zur Unterstützung von Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Wissenstransfer und Innovation im ländlichen Raum.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausgewählt im Konzessionsvergabeverfahren und Abschluss eines Dienstleistungskonzessionsvertrags mit dem Land Baden-Württemberg
  • Teilnahme an oder Einbindung in das System für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS)
  • Erfüllung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus dem entsprechenden Modulstammblatt
  • Mindestberatungsstunden gemäß Modulstammblatt
  • Durchführung einer neutralen Beratung durch qualifizierte Beratungskräfte
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Beschreibung

Mit dem Zuschussprogramm „Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023“ werden Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus in Baden-Württemberg gezielt bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen gefördert. Ziel ist die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Wissenstransfer und Innovation im ländlichen Raum. Förderfähig sind Beratungsleistungen aus einem modularen Katalog in den Bereichen Unternehmen & Einkommenskombinationen, Ackerbau, Sonderkulturen, Ökolandbau, Tierhaltung, Tierwohl & Tiergesundheit sowie Biodiversität, Klimaschutz & Nachhaltigkeit. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 70 % bis 85 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 € je Beratungsmodul. Anträge können fortlaufend über das Serviceportal Baden-Württemberg gestellt werden; maßgeblich ist die Einreichung spätestens einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung.

Teilnahmeberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer neutralen Beratung durch qualifizierte Beratungskräfte, die im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt wurden und einen Dienstleistungskonzessionsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen haben. Zusätzlich sind die Einbindung in das System für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS), die Erfüllung der Vorgaben des jeweiligen Modulstammblatts einschließlich Mindestberatungsstunden sowie der schriftliche Abschluss eines Beratungsvertrags mit dem Betrieb erforderlich. Durch diese Anforderungen wird sichergestellt, dass Unternehmer:innen fundierte Expert:innenleistungen in Anspruch nehmen und langfristige Effekte für ihre Betriebe erzielt werden.

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