Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Förderung von Beratungsstellen, die sich in Niedersachsen um Kinder und Jugendliche kümmern, die von Gewalt betroffen sind. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung und Stärkung von professionellen Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben oder von Gewalt bedroht sind.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen
- Nachweis eines bestehenden oder geplanten Angebots zur Beratung von gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Status als öffentlicher Träger
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Haushaltsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Trägerbescheinigung
Bewertungskriterien
- Bedarf und regionale Verankerung des Angebots
- Qualifikation des Trägers und Fachlichkeit
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
Beschreibung
In Niedersachsen existieren fortlaufende Zuschüsse zur Förderung von Beratungsstellen, die sich auf Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche spezialisieren, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben beziehungsweise Gewalt bedroht sind. Ziel dieser Förderung ist die Sicherstellung und Stärkung professioneller Beratungsangebote im Bereich Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales. Träger, die als gemeinnützige Organisation, Interessenverband, sonstiger Verein oder als öffentliche Einrichtung agieren und entsprechende Unterstützungsleistungen anbieten, können Anträge fortlaufend beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einreichen.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Sitz oder eine Niederlassung in Niedersachsen sowie der Nachweis eines bestehenden oder geplanten Beratungsangebots für betroffene Familien und ihre Angehörigen. Förderfähig sind insbesondere Personalaufwendungen und Sachkosten. Die Begutachtung der eingereichten Projekte orientiert sich an der regionalen Verankerung und dem tatsächlichen Bedarf, der fachlichen Qualifikation der Anbietenden sowie der Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Als Antragsunterlagen werden eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Haushaltsplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder eine Trägerbescheinigung benötigt. Zuständig für die Durchführung und weitere Auskünfte ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, das umfassend zu sozialen Leistungen und Fördermöglichkeiten in der Region berät.
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