Zuschuss

Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Beratungsstellen, die gewaltpräventiv im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche tätig sind. Zuschüsse können zur Deckung von Personal- und Sachausgaben beantragt werden.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Niedersachsen
Fördersumme: Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jährlich bis zu EUR 5.000 für Sachausgaben
Förderquote: 50%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Niedersachsen unterstützt Beratungsstellen, die schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten, um Kindern, Jugendlichen sowie deren Familien Hilfestellung, Unterstützung und Information zu bieten. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb einer Beratungsstelle in Niedersachsen
  • Anerkennung als Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe
  • Gewährleistung einer direkten, telefonischen und persönlichen sozialpädagogischen Beratung sowie Kriseninterventionen
  • Durchführung präventiver Information, Aufklärung und Beratung in Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen
  • Mindestens eine hauptamtliche diplomierte Fachkraft mit sozialpädagogischer oder psychologischer Ausbildung bzw. alternativ 200 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit pro Jahr
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Richtlinie vom 03.05.2019

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Richtlinien
  • Qualität der Beratung und Präventionsarbeit

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtet sich an Beratungsstellen, die präventiv und beratend im Bereich der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche tätig sind. Die Zuschussförderung unterstützt gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung von Maßnahmen, die Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in schwierigen Lebenssituationen Hilfe, Beratung und Information bieten. Durch die Bereitstellung nicht rückzahlbarer Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben werden innovative Ansätze in der Gewaltprävention gefördert. Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung sozialpädagogischer und psychologischer Angebote, um Krisen zu begegnen und nachhaltig präventive Strukturen zu etablieren.

Zur Beantragung der Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die geförderten Beratungsstellen sind in Niedersachsen ansässig und müssen als Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe anerkannt sein. Es ist erforderlich, dass in den Einrichtungen direkte, telefonische sowie persönliche sozialpädagogische Beratungen und Kriseninterventionen gewährleistet werden. Darüber hinaus sollen präventive Informationen, Aufklärung und Beratung in Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen angeboten werden. Für die Förderung von Personalausgaben ist die Beschäftigung einer hauptamtlichen, diplomierten Fachkraft mit sozialpädagogischer oder psychologischer Ausbildung notwendig – alternativ können auch mindestens 200 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit pro Jahr nachgewiesen werden. Eine ausgewogene Bereitstellung von Fachkräften beider Geschlechter und eine Vernetzung mit den lokalen Jugendhilfeträgern sind weitere zentrale Anforderungen.

Die Förderquote liegt bei bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei maximal jährlich EUR 5.000 für Sachaufwendungen zur Durchführung präventiver Angebote sowie für fachliche Qualifizierungen zur Verfügung stehen. Die Beratungsstellen können somit ihre Strukturen erweitern und die Beratungsqualität kontinuierlich verbessern. Eine Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular und der zugehörigen Richtlinie vom 03.05.2019. Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 1. Dezember des Vorjahres, sodass eine rechtzeitige Abstimmung mit den örtlichen Jugendhilfeträgern und eine lückenlose Darstellung der Beratungs- und Präventionsarbeit essenziell sind. Dieses Förderprogramm verdeutlicht das Engagement der niedersächsischen Landesbehörden, Kinder und Jugendliche effektiv vor Gewalt zu schützen und durch gezielte Unterstützung nachhaltige Strukturen in der Jugendhilfe zu festigen.

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