Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
Förderung für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen in Berlin zur Erreichung von Klimaneutralität und Umweltschutz.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zur klimagerechten energetischen Sanierung, dezentralen, flexiblen Energie- und Wärmesystemen, Klima- und Katastrophenvorsorge, zum Schutz der Natur sowie zur nachhaltigen städtischen Mobilität, um den Übergang Berlins zur Klimaneutralität in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens im Land Berlin
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin
- Nachweis, dass das Vorhaben ohne Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisierbar ist
- Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projekts
- Einhaltung der Zweckbindungsfristen und der Grundsätze wirtschaftlicher Haushaltsführung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Beratung
Beschreibung
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen in der Hauptstadt, die den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Stadt vorantreiben. Unterstützt vom Land Berlin und Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), richtet sich diese Förderung an öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die in Berlin ansässig sind. Durch den Einsatz von Zuschüssen sollen zukunftsweisende Konzepte in Bereichen wie Digitalisierung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Smart Cities, Städtebau sowie Umwelt- und Naturschutz realisiert werden. Das Programm unterstreicht den Anspruch, Klimaneutralität interdisziplinär in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu verankern und damit neue Impulse für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu setzen.
Die Themenschwerpunkte des Förderprogramms decken ein breites Spektrum ab, das den aktuellen Herausforderungen der Klimakrise und urbanen Transformation gerecht wird. Förderfähig sind Projekte, die beispielsweise eine klimagerechte energetische Sanierung, den Aufbau dezentraler und flexibler Energie- sowie Wärmesysteme auf Basis erneuerbarer Energien oder Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge vorsehen. Ebenso wird der Erhalt der Natur, der Schutz der biologischen Vielfalt und die Stärkung der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld unterstützt. Projekte zur Reduzierung von Umweltverschmutzungen, etwa in Bezug auf Lärm- und Luftbelastungen, sowie Konzepte für eine nachhaltige städtische Mobilität, die den motorisierten Individualverkehr zugunsten des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) zurückdrängen, finden ebenfalls Berücksichtigung.
Die Umsetzung der Projekte setzt neben der Durchführung im Land Berlin den Nachweis voraus, dass das Vorhaben ohne die Förderung nicht oder nur in unzureichendem Umfang realisierbar wäre. Zudem müssen die Gesamtkosten des Projekts gesichert und die Vorgaben einer wirtschaftlichen Haushaltsführung eingehalten werden. Zur Antragstellung wird eine Projektskizze benötigt, die den Weg zu einer möglichen Förderung ebnet – dabei können Teilnehmende auf Beratung und Unterstützung durch die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH zurückgreifen. Mit diesem praxisorientierten Förderansatz sollen Expert:innen und Akteur:innen motiviert werden, neue, zukunftsweisende Ideen zu entwickeln und umzusetzen, die maßgeblich zur klimatischen und urbanen Transformation Berlins beitragen.