Zuschuss

Berufliche Eingliederung, Bgld ChG

Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im Burgenland nach § 21 Bgld. Chancengleichheitsgesetz. Leistungen für Berufsfindung, Qualifizierung, (Um-)Schulung, Arbeitsplatzerprobung und Zuschüsse zur behindertengerechten Fahrzeugadaptierung. Anträge ab 01.10.2024 unbegrenzt möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Projektdauer: 8 Monate

Förderziel

Unterstützung der selbstbestimmten und gleichberechtigten beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Burgenland durch Leistungen zur Berufsfindung und Vorbereitung auf den freien Arbeitsmarkt, Qualifizierungsmaßnahmen (Anlernung, Ein-, Um- und Nachschulung), Betreuung in Betrieben oder Werkstätten, Arbeitsplatzerprobung sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen.

Förderfähige Ausgaben

  • Berufsfindungs- und Vorbereitungskosten
  • Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen
  • Ein-, Um- und Nachschulung und Betreuung in Betrieben oder Werkstätten
  • Erprobung am Arbeitsplatz
  • Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Menschen mit Behinderungen
  • österreichische Staatsbürger:innen
  • Asylberechtigte
  • seit mindestens fünf Jahren dauerhaft im Bundesgebiet lebende Fremde

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. aktuelles klinisch-psychologisches Gutachten oder (fach)ärztlicher Befund
  2. Kostenvoranschlag (bei Teilqualifizierungslehre)

Beschreibung

Mit dem Programm „Berufliche Eingliederung nach Bgld ChG“ verfolgt das Land Burgenland das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind privat lebende Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte oder seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet ansässig sind. Anträge können ab dem 01.10.2024 fortlaufend gestellt werden. Der Zuschuss unterstützt Berufsfindung und -vorbereitung, Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen, Ein-, Um- und Nachschulungen sowie Betreuung in Betrieben oder Werkstätten. Außerdem werden Arbeitsplatzerprobungen gefördert und Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen gewährt, um Mobilität und Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes sicherzustellen.

Gefördert werden Menschen mit Behinderungen, die im Burgenland wohnen und entweder österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte oder seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet ansässig sind. Die Unterstützung umfasst Berufsfindungs- und Vorbereitungskosten, Qualifizierungs- sowie (Um-)Schulungsmaßnahmen, Betreuung in Betrieben, Arbeitsplatzerprobung und Zuschüsse zur Anpassung des Privatfahrzeugs. Die Maßnahme ist grundsätzlich auf acht Monate ausgelegt, kann bei nachgewiesenem Bedarf jedoch verlängert werden. Für den Antrag sind ein aktuelles klinisch-psychologisches Gutachten oder ein (fach-)ärztlicher Befund sowie – bei einer Teilqualifizierungslehre – ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Mit diesem Angebot werden strukturierte Begleitung und finanzielle Sicherheit verknüpft, um eine nachhaltige und selbstbestimmte Integration in den freien Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das Programm motiviert zur aktiven Gestaltung der beruflichen Zukunft und unterstützt dabei, individuelle Potenziale voll zu entfalten.

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