Zuschuss

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Sch\"uler durch kommunale Gebietsk\"orperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)

Wenn Sie Ma\"nahmen der Berufsorientierung f\"ur Schülerinnen und Sch\"uler anbieten, k\"onnen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen
Fördersumme: EUR 90.000 (FG1), EUR 30.000 (FG2), EUR 13.000 (FG3) und EUR 135.000 (FG4) pro Haushaltsjahr
Förderquote: 75% - 90%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Das Land Sachsen unterst\"utzt als Kommune Ma\"nahmen zur beruflichen Orientierung f\"ur Schülerinnen und Sch\"uler. Gef\"ordert werden u.a. regionale Koordinierungsstellen (RKO), die Projektdurchf\"uhrung von "komm auf Tour", die SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen sowie die Bereitstellung von qualifizierten Koordinatoren zur Kooperation zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
  • FG1: Die Regionalen Koordinierungsstellen m\"ussen alle allgemeinbildenden weiterf\"uhrenden Schulen der jeweiligen Region abdecken und qualifiziertes Personal mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mehrj\"ahriger Erfahrung vorweisen.
  • FG2: Das Projekt richtet sich an Schülerinnen und Sch\"uler der Klassenstufen 7 und 8 von ausgew\"ahlten Schulformen (Ausnahme: bestimmte Förderschulen).
  • FG3: Die Zielgruppe umfasst ab Klasse 7 sowohl allgemeinbildende als auch berufsbildende Schulen.
  • FG4: Die Koordinatoren m\"ussen fachlich qualifiziert sein, mindestens 3-j\"ahrige einschl\"agige Berufserfahrung oder einen entsprechenden Abschluss besitzen und auf Basis einer Kooperationsvereinbarung arbeiten.

Bewertungskriterien

  • Abdeckung aller allgemeinbildenden weiterf\"uhrenden Schulen
  • Qualifikation des Personals
  • Zielgruppengerechte Umsetzung der Projekte

Beschreibung

Das Förderprogramm "Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen" stärkt kommunale Initiativen und unterstützt Landkreise sowie kreisfreie Städte in Sachsen bei Maßnahmen zur Berufsorientierung. Das Programm bietet einen Zuschuss zur Umsetzung wesentlicher Projekte, die die schulische Berufsorientierung fördern. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Einrichtung und den Betrieb von regionalen Koordinierungsstellen (RKO), die die Zusammenarbeit zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen intensivieren, sowie innovative Projekte wie „komm auf Tour“ und die „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein qualifiziertes Personal erforderlich, das beispielsweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügt. Diese Initiativen richten sich gezielt an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8 verschiedener Schulformen und bieten somit einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Berufswahl und zum beruflichen Gesamtkonzept.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Förderquote bis zu 75 Prozent, in bestimmten Fällen sogar bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erreicht. Konkret können beispielsweise für den Betrieb der regionalen Koordinierungsstellen bis zu EUR 90.000 pro Haushaltsjahr, für die Projektdurchführung von „komm auf Tour“ bis zu EUR 30.000, sowie pauschal für die „SCHAU REIN! Woche“ EUR 13.000 und für die Koordination der Zusammenarbeit bis zu EUR 135.000 pro Haushaltsjahr bewilligt werden. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist, dass alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen einer Region abgedeckt werden und das eingesetzte Personal fachlich qualifiziert ist. Dabei wird besonderer Wert auf eine zielgruppengerechte Umsetzung der Projekte gelegt, wodurch ein flächendeckender und nachhaltiger Beitrag zur Berufsorientierung gewährleistet wird.

Das Programm erfordert die Einhaltung klar definierter Fristen: Während FG1 und FG4-Anträge alle zwei Jahre bis zum 1. November des Vorjahres eingereicht werden müssen, bieten FG2-Anträge einen flexiblen Zeitraum von Januar bis November des Umsetzungsjahres und FG3-Anträge sind mit einer Laufzeit von neun Monaten bis zum 1. November des Vorjahres einzureichen. Diese fristgerechte Antragstellung sichert nicht nur den fristgerechten Ablauf der Förderperioden, sondern trägt auch zur Professionalisierung der Bildungsangebote bei. Das Förderprogramm stellt somit ein strategisches Instrument dar, das die berufliche Orientierung von Jugendlichen fördert und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Bildungseinrichtungen stärkt. Interessierte kommunale Gebietskörperschaften nutzen diese Gelegenheit, um regionale Bildungsangebote weiterzuentwickeln und den jungen Menschen eine nachhaltige Perspektive für den Übergang in die Berufswelt zu eröffnen.

Antrag starten →