Berufsfördernde Maßnahmen der Wirtschaftskammer
Förderung der berufsfördernden Aus- und Weiterbildungskurse des WIFI Vorarlberg für Erwachsene. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg kann jährlich einen Förderungsantrag beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einreichen. Laufend, Anträge sind im Jahresverlauf jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zahlreicher berufsfördernder Aus- und Weiterbildungskurse für Erwachsene, die vom WIFI Vorarlberg angeboten werden. Die finanzielle Unterstützung sichert das Angebot dieser Kurse durch die Wirtschaftskammer.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der Aus- und Weiterbildungskurse
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch die Wirtschaftskammer Vorarlberg im Amt der Vorarlberger Landesregierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag mit Projektbeschreibung
Beschreibung
Diese Fördermaßnahme unterstützt die berufsfördernden Aus- und Weiterbildungskurse des WIFI Vorarlberg, um Erwachsenen in der Region Vorarlberg den Erwerb und Ausbau berufsrelevanter Qualifikationen zu erleichtern. Durch einen jährlichen Förderungsantrag der Wirtschaftskammer Vorarlberg beim Amt der Vorarlberger Landesregierung wird ein Zuschuss bereitgestellt, der die Finanzierung der Kurskosten sicherstellt. Dank dieser Direktförderung bleibt das umfangreiche Kursangebot erhalten und kann kontinuierlich an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst werden. Anträge sind laufend und ganzjährig beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, möglich – so entsteht Planungssicherheit für Ausbildungsträger und Teilnehmende gleichermaßen.
Erwachsene, die ihre beruflichen Perspektiven erweitern möchten, finden in dieser Initiative eine passgenaue Unterstützung. Die Förderberechtigung liegt bei öffentlichen Einrichtungen, wobei die Wirtschaftskammer Vorarlberg die zentrale Antragstellung übernimmt. Zur Einreichung genügt ein Antrag mit Projektbeschreibung, in dem Ziel, Umfang und erwartete Ergebnisse der Weiterbildung dargestellt werden. Gefördert werden ausschließlich die Kurskosten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL). Nach positiver Entscheidung und Vorlage der Kostenabrechnung erfolgt die Auszahlung im Rahmen des verfügbaren Budgets. Interessierte können anhand der AFRL-Vorgaben prüfen, ob ihre Aus- und Weiterbildungsvorhaben förderfähig sind, und so ihre berufliche Entwicklung aktiv vorantreiben.