Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+)
Förderung in Hessen zur berufsqualifizierenden Sprachförderung im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Anträge sind elektronisch über das ESF-Hessen Kundenportal im Rahmen zeitlich befristeter Förderaufrufe möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Ziel der Förderung in „Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus“ (BQS+) ist es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Hessen für eine bessere Integration in Ausbildung und Arbeit auch beim Erwerb deutscher Sprachkenntnisse zu unterstützen und zu fördern. Mit diesem neuen Fördervorhaben wird Bildungs- und Qualifizierungsträgern ermöglicht, als zusätzlichen Bestandteil innerhalb ihrer von Jobcentern, Arbeitsagenturen oder im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung geförderten Qualifizierungsmaßnahmen eine qualitativ hochwertige berufsqualifizierende Sprachförderung anzubieten. Kernelement der berufsqualifizierenden Sprachförderung ist die konzeptionelle und didaktische Verknüpfung von Fachinhalten der Basismaßnahme mit Elementen des Spracherwerbs. Es gilt: Die entsprechenden Fördergrundsätze bzw. Förderaufrufe sind maßgeblich.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt- oder Maßnahmeträger in Hessen
- Angebot qualitativer berufsqualifizierender Sprachförderung
- Teilnehmende mit Bedarf an berufssprachlicher Deutsch-Förderung
Beschreibung
Die Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+) in Hessen richtet sich an öffentliche und Bildungseinrichtungen, die arbeitsmarktpolitische Qualifizierungsmaßnahmen durchführen. Dieses ESF-geförderte Programm verknüpft Fachinhalte mit gezieltem Deutschunterricht und zielt darauf ab, erwachsene Arbeitsuchende sowie benachteiligte Jugendliche beim Erwerb berufsbezogener Sprachkompetenzen effektiv zu unterstützen. Durch drei Qualitätsstufen – Einstieg, Vertiefung und Exzellenz – können Träger:innen je nach Erfahrungsniveau passgenaue Angebote realisieren und somit die Integration in Ausbildung und Erwerbstätigkeit nachhaltig fördern.
Förderberechtigt sind Projekt- und Maßnahmeträger:innen in Hessen, darunter Landkreise, kreisfreie Städte, Träger:innen der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung sowie SGB II-Einrichtungen, sofern im Angebot die berufsqualifizierende Sprachförderung verankert ist und Teilnehmende einen Bedarf an berufssprachlicher Deutschförderung aufweisen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das ESF-Hessen Kundenportal im Rahmen zeitlich befristeter Förderaufrufe, wobei die jeweils aktuellen Fördergrundsätze maßgeblich sind. Qualifizierungsanbieter:innen erhalten somit die Möglichkeit, das bestehende Sprachangebot zu optimieren und fachliche Schulungen konsequent mit Sprachlernmodulen zu kombinieren, um Menschen mit multiplen Problemlagen den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen.
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