Zuschuss

Berufsqualifizierung - Lehrlingsausbildung

Integrative Berufsausbildung für Jugendliche mit Behinderung in Wien als verlängerte Lehre oder Teilqualifikation; kostenfrei, Lehrlingsentschädigung über Trägerorganisation. Anträge jederzeit möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: Kostenfreie Teilnahme, Lehrlingsentschädigung gemäß Trägerorganisation
Förderquote: 100%

Förderziel

Vermittlung von Ausbildungsinhalten für junge Menschen mit Behinderung bis zum Lehrabschluss bzw. Teilqualifikation im Rahmen eines Integrativen Lehrmodells.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausbildungsleistungen
  • Lehrlingsentschädigung/Ausbildungsbeihilfe

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte, Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
  • Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Leistung gemäß Chancengleichheitsgesetz Wien
  • Beratung und Bedarfserhebung durch den Fonds Soziales Wien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung von Leistungen (FSW)
  2. Nachweis der Behinderung (ärztliches Gutachten, Befundbericht)
  3. Nachweis Hauptwohnsitz Wien
  4. Staatsbürgerschaftsnachweis oder Gleichstellungsnachweis
  5. Beratung und Bedarfserhebung durch FSW

Bewertungskriterien

  • Individueller Förderbedarf
  • Zweckmäßigkeit der Leistung

Beschreibung

Das Programm „Berufsqualifizierung – Lehrlingsausbildung“ des Fonds Soziales Wien (FSW) verfolgt das Ziel, jungen Menschen mit Behinderung eine vollwertige Ausbildung im Rahmen eines integrativen Lehrmodells zu ermöglichen. Als verlängerte Lehre oder Teilqualifikation konzipiert, vermittelt das Modell praxisnahe Ausbildungsinhalte in einer täglichen 5-Tage-Woche bei anerkannten Trägerorganisationen. Dabei steht die individuelle Förderung im Mittelpunkt: Die zu betreuenden Teilnehmer:innen profitieren von einer passgenauen Betreuung, die je nach Potenzial und Interesse fachliche Qualifizierung, Berufsorientierung und Begleitung am Arbeitsplatz umfasst. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss der Lehre oder der Erwerb einer anerkannten Teilqualifikation, um eine nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und zugleich die Selbstbestimmung sowie Teilhabe im Berufsleben zu stärken.

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Lehrlingsentschädigung wird über die Trägerorganisationen abgewickelt; die Förderquote beträgt 100 %. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Hauptwohnsitz in Wien, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte, Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), eine Berechtigung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz sowie eine erfolgte Bedarfserhebung durch das FSW. Erforderliche Unterlagen sind der Antrag auf Förderung, ärztliches Gutachten bzw. Befundbericht zum Nachweis der Behinderung sowie Wohnsitz- und Gleichstellungsnachweise. Anträge können jederzeit eingereicht werden; förderungsfähige Aufwendungen umfassen Ausbildungsleistungen und Ausbildungsbeihilfe. Die Entscheidung basiert auf individuellem Förderbedarf und Zweckmäßigkeit der Maßnahme, sodass eine passgenaue Unterstützung gewährleistet ist.

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