Berufsreifeprüfung für SchülerInnen der Krankenpflegeschulen des Landes Kärnten
Förderung von Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung und Übernahme der Prüfungsgebühr für den ersten Antritt für SchülerInnen der Krankenpflegeschulen Klagenfurt und Villach. Frist zur Antragseinreichung noch offen.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden die Teilnahme an Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung sowie die Prüfungsgebühr für den ersten Prüfungsantritt der SchülerInnen der Krankenpflegeschulen Klagenfurt und Villach.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmegebühren für Vorbereitungskurse
- Prüfungsgebühr für den ersten Prüfungsantritt
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- aufrechtes Ausbildungsverhältnis an der Krankenpflegeschule Klagenfurt oder Villach
- Förderantrag durch die Schülerin/den Schüler
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung
- Kopie von Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunde
Beschreibung
Die Fördermaßnahme Berufsreifeprüfung für Schüler:innen der Krankenpflegeschulen des Landes Kärnten richtet sich an Lernende der Krankenpflegeschulen Klagenfurt und Villach. Ziel ist die gezielte Unterstützung auf dem Weg zur Berufsreifeprüfung durch die volle Übernahme der Teilnahmegebühren für vorbereitende Kurse und die Prüfungsgebühr für den ersten Prüfungsantritt. Die Förderung wird als Zuschuss mit einer Förderquote von 100 % gewährt und ermöglicht es den Teilnehmenden, ohne finanzielle Hürden ihre fachliche Qualifikation zu erweitern. Das Angebot wird kontinuierlich bereitgestellt und stärkt das Bildungsniveau im Gesundheitswesen der Region Kärnten.
Voraussetzung für die Bewilligung ist ein aufrechtes Ausbildungsverhältnis an einer der beiden Krankenpflegeschulen sowie ein eingereichter Förderantrag durch die jeweilige Schüler:in. Als erforderliche Nachweise sind der Antrag auf Förderung sowie eine Kopie der Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunde vorzulegen. Die Antragsunterlagen können in den Schulsekretariaten bezogen werden, und die Frist zur Einreichung wird fortlaufend ausgeschrieben. Auf Grundlage des Kooperationsvertrags zwischen dem Land Kärnten und den Kärntner Volkshochschulen erfolgt die Abrechnung durch die zuständige Fachabteilung. Interessierte werden dazu ermuntert, den Antrag baldmöglichst vorzubereiten, um von dieser umfassenden Bildungsförderung zu profitieren.