Zuschuss

Beschäftigung in Einrichtungen für psychisch beeinträchtigte Menschen

Förderung der Tagesstrukturierung und stabilisierenden Maßnahmen in privaten Behinderteneinrichtungen der Steiermark für psychisch beeinträchtigte Menschen. Ziele sind psychosoziale Stabilisierung, Verbesserung lebenspraktischer Fertigkeiten, Reintegration ins soziale Umfeld und Vorbereitung auf Arbeitsintegration. Unbefristete Förderung; Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Tagesstrukturierung und unterstützende Maßnahmen zur Förderung und Stabilisierung der Ressourcen psychisch beeinträchtigter Menschen bis zur Wiedererlangung der selbstbestimmten Lebensführung und Sicherung bestmöglicher Lebensqualität inklusive beruflicher Förderung. Ziele: psychosoziale Stabilisierung, Verbesserung der lebenspraktischen Fertigkeiten, Verbesserung des psychosozialen Ist-Zustandes, Reintegration in das soziale Umfeld und Vorbereitung der Integration in den Arbeitsbereich als Vorstufe zur Arbeitsrehabilitation.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen mit aufrechtem schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Gültiger behinderungsrechtlicher Bescheid für die betreuten Personen
  • Menschen in und nach psychischen Krisen
  • Menschen mit psychiatrischen Beeinträchtigungen
  • Menschen mit psychosozialer Problematik

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  2. Gültiger behinderungsrechtlicher Bescheid

Beschreibung

Die Förderung „Beschäftigung in Einrichtungen für psychisch beeinträchtigte Menschen“ in der Steiermark richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die private Behinderteneinrichtungen betreiben und einen schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung vorweisen. Diese unbefristete Zuschussmaßnahme unterstützt tagesstrukturierende und stabilisierende Angebote für Menschen mit akuten oder chronischen psychischen beziehungsweise psychiatrischen Beeinträchtigungen und psychosozialen Problemlagen. Ziel ist es, in einem geschützten Rahmen Ressourcen der Teilnehmenden wiederherzustellen, um die selbstbestimmte Lebensführung und ein Höchstmaß an Lebensqualität sicherzustellen. Anträge können jederzeit gestellt werden, wodurch Einrichtungen flexibel und bedarfsgerecht Fördermittel beantragen können.

Im Mittelpunkt stehen psychosoziale Stabilisierung, die Verbesserung lebenspraktischer Fertigkeiten, die Reintegration in das soziale Umfeld sowie die Vorbereitung der Arbeitsintegration als Vorstufe zur Arbeitsrehabilitation. Fördervoraussetzungen sind ein gültiger behinderungsrechtlicher Bescheid für die betreuten Personen und der Nachweis über den aufrechten Leistungsvertrag mit der Landesregierung. Zur Antragseinreichung werden der schriftliche Leistungs­vertrag und der behinderungsrechtliche Bescheid benötigt. Durch diese passgenaue Förderung können Einrichtungen bedürftigen Menschen eine kontinuierliche Tagesstruktur bieten und damit die Grundlage für eine langfristige soziale und berufliche Teilhabe legen.

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