Besondere Hilfs- und Rettungsdienste
Basisförderung an Organisationen der besonderen Hilfs- und Rettungsdienste in Kärnten zur Unterstützung von Bergrettung, Wasserrettung, Höhlenrettung und Rettungshundeeinsätzen. Laufende Antragsstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Basisförderung an Organisationen der besonderen Hilfs- und Rettungsdienste gem. Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz (K-RFG) zur Erfüllung von Aufgaben wie Bergrettung, Wasserrettung, Höhlenrettung und Suche mit Rettungshunden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Status eines anerkannten Hilfs- und Rettungsdienstes gemäß K-RFG (Bergrettung, Wasserrettung, Höhlenrettung, Rettungshunde)
Beschreibung
Die Basisförderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Vereine in Kärnten, die als anerkannte Hilfs- und Rettungsdienste gemäß Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz (K-RFG) tätig sind. Gefördert werden Einsätze im alpinen Gelände (Bergrettung), im Wasser (Wasserrettung), in Höhlen (Höhlenrettung) sowie Suchaktionen mit Rettungshundeeinheiten. Ziel der Unterstützung ist es, Leben zu retten, Erster Hilfe zu leisten und vermisste beziehungsweise in Not geratene Personen schnellstmöglich zu versorgen, zu bergen und in Sicherheit zu bringen. Durch den gezielten Zuschuss werden Ausrüstung, Ausbildung und operative Abläufe nachhaltig gestärkt, um den vielfältigen Herausforderungen des Katastrophenschutzes gerecht zu werden.
Förderberechtigt sind alle im K-RFG gelisteten Einheiten der besonderen Hilfs- und Rettungsdienste. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, wodurch eine zeitnahe Finanzierung von laufenden Ausgaben sowie notwendigen Anschaffungen gewährleistet wird. Für die Bewilligung ist der Nachweis des Status als anerkannter Hilfs- bzw. Rettungsdienst gemäß den Bestimmungen des K-RFG erforderlich. Durch diesen kontinuierlichen Fördermechanismus erhalten Organisationen die nötige Planungssicherheit, um Einsatzbereitschaft und Professionalität dauerhaft sicherzustellen. Interessierte Einheiten können jederzeit einen Förderantrag einreichen und tragen so aktiv zur Stärkung des Katastrophenschutzes sowie zur Sicherheit der Bevölkerung in Kärnten bei.
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