Zuschuss

Bestäubungsprämie

Förderung der flächendeckenden Bestäubung von insektenblütigen Pflanzen im Gemeindegebiet Villach mit 10 Euro je Bienenvolk. Antragsstellung jährlich bis 15. Oktober möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.11.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: 10 € je Bienenvolk
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der flächendeckenden Bestäubung von insektenblütigen Pflanzen im Gemeindegebiet Villach und damit ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaft.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch den Obmann oder die Obfrau des Bienenzuchtvereins
  • Gilt ausschließlich für Bienenstöcke im Bereich der Stadt Villach
  • Ordnungsgemäße Meldung und Kennzeichnung des Standortes der Bienenvölker nach § 5 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aufstellung der Imker:innen samt Anzahl der Bienenvölker
  2. Entlastung des Vorstandes für das zurückliegende Jahr

Beschreibung

Die Bestäubungsprämie der Stadt Villach fördert aufstrebende Bienenzuchtvereine im Bundesland Kärnten und leistet einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität, zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz. Mit einer Unterstützung von 10 Euro je Bienenvolk wird die flächendeckende Bestäubung insektenblütiger Pflanzen im Gemeindegebiet gesichert und die Erhaltung der facettenreichen Kulturlandschaft nachhaltig gestärkt. Das Programm richtet sich an Organisationen aus dem Umwelt-/Naturschutz sowie der Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung und honoriert die wichtige Rolle von Imker:innen als Expert:innen in ökologischen Kreisläufen. Durch den jährlichen Förderrhythmus bis zum 15. Oktober wird Kontinuität garantiert und ein langfristiges Engagement der Vereine gefördert.

Als förderberechtigt gelten ausschließlich gemeinnützige Bienenzuchtvereine in Villach, vertreten durch den Obmann oder die Obfrau. Voraussetzung für die Zuwendung sind die ordnungsgemäße Meldung und Kennzeichnung der Bienenstöcke gemäß § 5 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz sowie die Beschränkung auf Standorte im Stadtgebiet Villach. Für die Antragstellung ist eine Liste der Imker:innen mit Anzahl der Bienenvölker sowie der Jahresbericht über die Vorstandsentlastung einzureichen. Die Entscheidung trifft die Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz im Rathaus Villach, wobei das Fördervolumen transparent verwaltet wird. Dieses Förderangebot schafft optimale Rahmenbedingungen für nachhaltige Imkerei und stärkt die lokale Kulturlandschaft gleichermaßen.

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