Bestattungskosten (Fürsorgebegräbnis)
Freiwillige Förderung der Stadt Graz für den Ersatz der einfachen Bestattungskosten bei einem Fürsorgebegräbnis. Gültig ab 01.01.2025, Anträge schriftlich beim Sozialamt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ersatz von Bestattungskosten bei einem Fürsorgebegräbnis gemäß § 11 Abs 1 StSUG.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für eine einfache Bestattung (Fürsorgebegräbnis)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Todesfall in Graz
- Kosten können nicht aus dem Nachlass getragen werden
- Keine Kostentragung durch Angehörige oder andere Einrichtungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen
Beschreibung
Die Fördermaßnahme „Bestattungskosten (Fürsorgebegräbnis)“ der Landeshauptstadt Graz ermöglicht ab 01.01.2025 den vollständigen Ersatz einfacher Bestattungskosten im Rahmen eines Fürsorgebegräbnisses gemäß § 11 Abs. 1 StSUG. Gefördert werden Verstorbene, deren Beerdigungskosten weder aus dem Nachlass noch durch Angehörige, Versicherungen oder andere Verpflichtete getragen werden können, sofern der Todesfall im Gebiet der Stadt Graz eingetreten ist. Sowohl Privatpersonen als auch öffentliche Einrichtungen können beim Sozialamt schriftlich einen Zuschuss beantragen, um die erforderlichen Auslagen für ein schlichtes Begräbnis auszugleichen. Eine Begrenzung des Budgets besteht nicht; die Förderung erfolgt zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge sind jederzeit und unbegrenzt möglich, eine Fristbindung entfällt.
Die Maßnahme ist Teil der sozialen Vorsorge und fällt in die Themenfelder „Soziales“ sowie „Arbeit & Soziales“. Sie richtet sich insbesondere an kommunale Dienststellen, Bestattungsunternehmen sowie an Angehörige, die schriftlich beim Sozialamt ein formloses Ansuchen stellen. Erforderlich ist lediglich das Ansuchen selbst; weitere Nachweise über die Unmöglichkeit der Kostentragung durch Dritte oder aus dem Nachlass sind bei Bedarf im Rahmen der Leistungskontrolle vorzulegen. Die Abwicklung erfolgt unter Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz. Mit dieser freiwilligen Hilfe wird sichergestellt, dass auch in schwierigen sozialen Lagen eine würdevolle Bestattung gewährleistet ist und Härtefälle vermieden werden.
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