Besuchsbegleitung
Kostenlose Besuchsbegleitung für armutsgefährdete und einkommensschwache Eltern und deren nicht im selben Haushalt lebenden Kinder in Österreich gemäß § 111 AußStrG. Förderung gemeinnütziger Trägerorganisationen für professionelle Begleitung in Konfliktfällen. Laufend, Anträge nach Budgetverfügbarkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Ermöglichung regelmäßiger und sicherer Besuchskontakte zwischen einkommensschwachen und armutsgefährdeten besuchsberechtigten Elternteilen und ihren nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern im Rahmen einer professionellen und konfliktfreien Begleitung gemäß § 111 AußStrG zur Förderung der sozialen Teilhabe und des Kindeswohls.
Förderfähige Ausgaben
- Pauschalstundensatz für Personal- und Gemeinkosten der Besuchsbegleitung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben außerhalb des Pauschalstundensatzes
- Reisekosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung der Besuchsbegleitung durch anerkannte Besuchsbegleiter:innen
- Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle
- Gerichtliche Anordnung oder protokollierte Einigung gemäß § 111 AußStrG
- Vorhandensein kinder- und jugendgerechter sowie barrierefreier Räumlichkeiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf der Besuchsbegleiter:innen
- Vereinsregisterauszug
- Statuten
- Bilanz
- Tätigkeitsbericht
Bewertungskriterien
- Betreuungsquotient der Zielgruppe
- Betreuungsintensität
- fachliche und organisatorische Kapazitäten
- regionale Verfügbarkeit
Beschreibung
Besuchsbegleitung fördert den sicheren Kontakt zwischen armutsgefährdeten oder einkommensschwachen Elternteilen und ihren nicht im selben Haushalt lebenden minderjährigen Kindern in Österreich. In hochstrittigen Konfliktfällen nach Trennung oder Scheidung ermöglicht eine professionelle, sozialpädagogische Begleitung im neutralen und barrierefreien Umfeld regelmäßige, konfliktfreie Treffen. Die Maßnahme gemäß § 111 AußStrG umfasst eine Eingangsphase, Begleitung der Besuchskontakte, Vor- und Nachbereitung, Zwischengespräche sowie ein verbindliches Abschlussgespräch. Die Dauer ist grundsätzlich auf zwölf Monate und maximal 40 Stunden beschränkt und kann in Härtefällen auf zwei Jahre beziehungsweise 80 Stunden erweitert werden.
Eine 100 %-Förderung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Träger:innen, deren Besuchsbegleiter:innen anerkannte Fachkräfte (z. B. Pädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, (Kinder-)Psycholog:innen) sind. Pauschalstundensätze in Höhe von 48,80 € pro Stunde für Angestellte und 53,48 € für freie oder selbständige Besuchsbegleiter:innen decken Personal- und Gemeinkosten ab. Anträge können fortlaufend je nach Budgetverfügbarkeit gestellt werden. Fördervoraussetzungen sind ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, eine gerichtliche Anordnung oder protokollierte Einigung nach § 111 AußStrG sowie die Bereitstellung kindersicherer, barrierefreier Räumlichkeiten. Förderungswerber:innen reichen zur Antragstellung Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Lebensläufe, einen Vereinsregisterauszug, Statuten, Bilanz und Tätigkeitsbericht ein.
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