Beteiligung

Beteiligungen aus dem Initialfonds

Stille und offene Beteiligungen für innovative Gründer:innen mit Firmensitz und Arbeitsplätzen im Land Bremen. Unternehmen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Beteiligungskapital von bis zu 750.000 € pro Zwölfmonatszeitraum möglich.

Existenzgründung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Stille Beteiligungen bis zu 750.000 € pro Zwölfmonatszeitraum (max. 1,2 Mio. € gesamt); offene Beteiligungen bis zu 2...

Förderziel

Unterstützung von technologieorientierten und innovativen Existenzgründungen sowie jungen KMU im Land Bremen durch Bereitstellung von stillen und offenen Beteiligungen als eigenkapitalähnliche Finanzierung zur Stärkung der Kapitalbasis und Förderung von Wachstum und Innovationsprozessen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Betriebsmittel
  • Aufwendungen für Innovations- und Wachstumsmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Exportbezogene Tätigkeiten

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Firmensitz und Arbeitsplätze im Land Bremen
  • KMU-Eigenschaft im Sinne der EU-Kommission
  • Unternehmensalter nicht älter als drei Jahre
  • Innovatives und nachhaltiges Geschäftskonzept
  • Geschlossene Gesamtfinanzierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierte Angaben über das Unternehmen und rechtliche Verhältnisse
  2. Beschreibung des Investitionsvorhabens
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis der KMU-Eigenschaft

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Konzepts
  • Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit
  • Geschlossene Finanzierungsstruktur
  • Marktchancen und technische Durchführbarkeit

Beschreibung

Das Förderangebot “Initialfonds” in Bremen richtet sich an technologieorientierte und innovative Existenzgründer:innen und junge KMU mit Firmensitz und Arbeitsplätzen im Land Bremen. Gefördert werden stille Einlagen bis zu 750.000 € pro zwölf Monate (max. 1,2 Mio. € Gesamtvolumen) sowie offene Minderheitsbeteiligungen bis zu 200.000 € einzeln bzw. bis zu 750.000 € im Co-Investment. Voraussetzung ist ein Unternehmensalter von maximal drei Jahren, eine geschlossene Gesamtfinanzierung und ein zukunftssicheres, nachhaltiges Konzept. Eine Kombination aus stillen und offenen Beteiligungen stärkt die Eigenkapitalbasis und fördert Wachstums- und Innovationsprozesse junger Unternehmen.

Mit dem Ziel, die Kapitalausstattung von Gründer:innen zu verbessern und private Co-Investor:innen zu mobilisieren, werden Investitionskosten, Betriebsmittel sowie Innovations- und Wachstumsmaßnahmen bezuschusst. Nicht förderfähig sind exportbezogene Aktivitäten und Unternehmen in Schwierigkeiten. Kernkriterien der Auswahl umfassen Innovationsgehalt, Zukunftssicherheit, Marktchancen und technische Durchführbarkeit. Anträge können fortlaufend bei der BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH eingereicht werden. Erforderlich sind detaillierte Angaben zum Unternehmen, rechtliche Unterlagen, eine Beschreibung des Investitionsvorhabens, der Finanzierungsplan und der Nachweis der KMU-Eigenschaft. So trägt das Programm nachhaltig zur Stärkung der Gründerszene und zur Umsetzung zukunftsweisender Geschäftsmodelle im Land Bremen bei.

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