Beteiligungen für Innovationen
Stille Beteiligungen für Innovations- und Technologieprojekte in Baden-Württemberg – bis zu 1,5 Mio. € Eigenkapitalstärkung für KMU.
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Förderkriterien
Förderziel
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Materialkosten
- externe FuE-Kosten
- Beratungskosten
- Investitionen für Prototypen
- Kosten für die Markteinführung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen
- Sanierungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept
- Investitionsort in Baden-Württemberg
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformulare
Bewertungskriterien
- Qualität des Unternehmenskonzepts
- Wirtschaftliche Eigenkapitalausstattung
Beschreibung
Beteiligungen für Innovationen stärken die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen im Bundesland Baden-Württemberg. In Form stiller Beteiligungen unterstützt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH technologieorientierte Vorhaben zur Entwicklung und Optimierung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Förderbeträge von bis zu 1,5 Mio. € ermöglichen KMU eine solide finanzielle Grundlage, um Projekte in Forschung und Innovation voranzutreiben. Durch die Nachrangigkeit dieser Finanzierungsform bleiben klassische Kreditlinien unberührt. Als landeseigene Entwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft agiert die MBG bankenunabhängig, mischt sich nicht ins operative Geschäft ein und eröffnet Zugang zu einem breiten Netzwerk aus Kammern, Verbänden und weiteren Finanzierungspartner:innen.
Teilnahmeberechtigt sind etablierte Unternehmen mit Investitionsort in Baden-Württemberg, die ein erfolgversprechendes Unternehmenskonzept vorlegen. Ausgeschlossen bleiben Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen. Förderfähig sind insbesondere Personal- und Materialkosten, externe FuE-Leistungen, Beratungskosten, Aufwendungen für Prototypen sowie Ausgaben für die Markteinführung. Die Bewertung erfolgt anhand der Qualität des Konzeptes und der wirtschaftlichen Eigenkapitalausstattung. Anträge können jederzeit vor Beginn des Projekts unter Verwendung der offiziellen Formulare eingereicht werden. Eine Kombination mit Bürgschaften der Bürgschaftsbank ist im Rahmen des Kombi-Programms „Bürgschaft plus Beteiligung“ möglich, was zusätzliche Liquiditätsspielräume eröffnet.
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