Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben
Kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen können investive Vorhaben über stille oder offene Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) finanzieren. Beteiligungssumme zwischen 50.000 EUR und 2,5 Mio. EUR, Laufzeit 5 bis 10 Jahre, Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen. Gefördert werden Vorhaben wie Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Errichtung von Zweigstellen, Betriebsübernahmen, Umstellungen bei Strukturwandel sowie Kooperationen. Die MBG übernimmt typischerweise stille Beteiligungen, um die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu stärken und wettbewerbsfähige Existenz zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen
- Langfristig angemessene Rendite und vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung
- Nachhaltige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch Erweiterung der Haftkapitalbasis
Bewertungskriterien
- Ertragskraft und Qualität der Unternehmensführung
- Nachhaltige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
Beschreibung
Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen in Niedersachsen die Finanzierung von Investitions‐ und Umstrukturierungsmaßnahmen durch stille oder offene Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG). In diesem Rahmen können Beteiligungssummen zwischen 50.000 EUR und 2,5 Mio. EUR vergeben werden, wobei die Laufzeit flexibel zwischen 5 und 10 Jahren gewählt wird. Gefördert werden unter anderem Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung von Zweigstellen, Betriebsübernahmen sowie Kooperationen. Durch die Einbringung mezzaniner Mittel wird die Eigenkapitalbasis nachhaltig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gesichert.
Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie des Gartenbaus mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die eine nachhaltig positive Ertragskraft erwarten lassen. Wesentliche Bewertungskriterien bilden die Ertragskraft, die Qualität der Unternehmensführung und die Sicherung einer angemessenen Rendite bei vertragsgemäßer Abwicklung der Beteiligung. Eine jederzeit mögliche Antragstellung gewährleistet eine hohe Planungssicherheit. Die MBG agiert als neutraler Finanzpartner, der unternehmerische Handlungsspielräume erhält, ohne sich in das Tagesgeschäft einzumischen. Diese Beteiligung stellt somit eine ideale Ergänzung klassischer Bankkredite dar, verbessert das Rating und öffnet neue Kreditspielräume für nachhaltiges Wachstum.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.