Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH
Garantien mit staatlicher Rückdeckung für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern. Absicherung von bis zu 70 % der Beteiligungssumme bis 1,5 Mio. € (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. €).
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Förderkriterien
Förderziel
Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Bayern, wenn die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme. Ziel ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis und die Förderung von Innovation, Unternehmensnachfolge, Strukturwandel und Existenzgründungen.
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften
- Kleine und mittlere Unternehmen in Bayern müssen wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sein
- Ausreichende Ertragskraft des Unternehmens
- Fachliche und kaufmännische Eignung der Unternehmensführung
Bewertungskriterien
- Ertragskraft des Unternehmens
- Eignung der Unternehmensführung
- Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben
Beschreibung
Die Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH richten sich an private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Eigenkapital in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Bayern einbringen möchten. Mit einer staatlichen Rückdeckung von bis zu 70 % der Beteiligungssumme – in der Regel bis zu 1,5 Mio. €, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. € – bietet die BGG eine verlässliche Absicherung. Ziel ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis, um Innovationsvorhaben, Unternehmensnachfolgen, Strukturwandelprozesse und Existenzgründungen in der Region zu fördern. Anträge können fortlaufend gestellt und im Rahmen einer Laufzeit von bis zu 120 Monaten umgesetzt werden.
Die Förderung ist an klar definierte Voraussetzungen geknüpft: Gefördert werden ausschließlich wirtschaftlich und rechtlich selbstständige KMU in Bayern mit ausreichender Ertragskraft sowie private Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit fachlicher und kaufmännischer Eignung. Bewertet werden insbesondere die langfristige Renditeerwartung, die Qualifikation der Unternehmensführung sowie die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Durch die Garantieübernahme erhalten Beteiligungsgesellschaften verbesserte Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von Kooperationen, Innovationsprojekten, Betriebserweiterungen oder Nachfolgevorhaben. Damit leistet die BGG einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen in ganz Bayern.
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