Garantie

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen

Garantien für stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von KMU und Freiberuflern in Hessen. Garantiehöhe bis 70 % der Beteiligungssumme, max. 1,5 Mio. EUR.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Unternehmensgröße: KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern
Fördersumme: Bis zu 1.500.000 €
Förderquote: 70%

Förderziel

Übernahme von Garantien für stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen zur Mitfinanzierung von Kooperationen, Innovationsprojekten, Markteinführung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sanierung der Finanzverhältnisse
  • Umschuldung

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
  • KMU gemäß EU-Definition
  • Keine Verwendung zur Sanierung der Finanzverhältnisse oder Umschuldung

Beschreibung

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen bieten kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründer:innen in Hessen die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalbasis durch stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) zu stärken. Dabei übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen Ausfallgarantien von bis zu 70 % der jeweiligen Beteiligungssumme, maximal 1,5 Mio. EUR. Das Garantieinstrument richtet sich an KMU gemäß EU-Definition und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen und steht fortlaufend zur Verfügung. Es unterstützt die Unternehmensfinanzierung insbesondere in Kombination mit Beratungsangeboten und bietet eine zuverlässige Absicherung für innovative Vorhaben.

Die Garantien zielen auf die Mitfinanzierung von Kooperationen, Innovationsprojekten und der Markteinführung neuer Produkte ab. Darüber hinaus werden Maßnahmen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung sowie grundlegender Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben gefördert. Auch Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen lassen sich mit dieser Absicherung realisieren. Voraussetzung für eine Beteiligungsgarantie ist die Einhaltung der EU-KMU-Kriterien, ein Standort in Hessen sowie der Ausschluss einer Verwendung zur Sanierung der Finanzverhältnisse oder Umschuldung. Anträge können jederzeit gestellt werden, wobei die Garantiequote von 70 % die wirtschaftlichen Risiken für die Unternehmen spürbar mindert und zusätzliche Chancen für nachhaltiges Wachstum schafft.

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