Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Offene Pari-Passu Beteiligungen und marktkonforme Wandlungsmaßnahmen (Keine Beihilfe)
Offene Pari-Passu-Beteiligungen und Wandlung stiller Beteiligungen für technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Haftkapital bis zu 10 Mio. EUR verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH übernimmt offene Beteiligungen an technologieorientierten kleinen und mittleren Unternehmen in der Gründungs- oder Wachstumsphase zur Stärkung der Haftkapitalbasis für Forschungs-, Entwicklungs-, Demonstrations-, Pilot- und Markteinführungs- sowie Wachstumsfinanzierungen.
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition
- Vorlage eines Geschäftsplans mit Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan
- Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt und Durchführung des Vorhabens vor Ort
- Einsatz neuer Technologien oder eigenständige Forschung/Entwicklung im Unternehmen
- Neue Produkte müssen dem Unternehmen Wettbewerbsvorteile und Marktchancen bringen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Geschäftsplan mit Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Technologieorientierung und Innovation
- Entwicklungs- oder Forschungscharakter des Vorhabens
- Marktchancen und Wettbewerbsvorteile
Beschreibung
Offene Pari-Passu-Beteiligungen und marktkonforme Wandlungsmaßnahmen unterstützen technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt bei Gründungs- und Wachstumsphasen, indem Haftkapital bis zu 10 Mio. EUR bereitgestellt wird. Ziel ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis für Forschungs-, Entwicklungs-, Demonstrations-, Pilot- und Markteinführungsprojekte sowie weitere Wachstumsfinanzierungen. Als Minderheitsbeteiligung kann das Fondshaus bis zu 25 % des Kapitals übernehmen oder stille Beteiligungen in offenes Kapital umwandeln. Die Laufzeit orientiert sich an der Entwicklungsphase und beträgt in der Regel fünf bis zehn Jahre, wodurch nachhaltige Finanzierungsstrukturen für innovative Vorhaben geschaffen werden.
Förderberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition mit Sitz und Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, die eigenständige Forschung oder Entwicklung betreiben und neue Technologien einsetzen. Voraussetzung ist die Einreichung eines Geschäftsplans mit Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan. Gefördert werden Vorhaben, die den Wettbewerbsvorteil steigern und echte Marktchancen eröffnen. Unternehmen in Schwierigkeiten werden ausgeschlossen. Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich, wodurch interessierte Gründer:innen und Unternehmen flexibel ihre Finanzierungsstrategie anpassen können.
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