Beteiligung

Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen (Keine Beihilfe)

Technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt können stille Beteiligungen von bis zu 5 Mio. EUR zur Finanzierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungsvorhaben beantragen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: bis zu 5 000 000 EUR

Förderziel

Verstärkung der Haftkapitalbasis technologieorientierter KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase zur langfristigen Sicherung eines soliden Wachstumspfades und Finanzierung von Forschungs-, Entwicklungs-, Prototypen-, Demonstrations- und Wachstumsfinanzierungen.

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • KMU gemäß EU-Definition
  • Vorlage eines qualifizierten projektbezogenen Businessplans mit Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan
  • Eigenständige Forschung oder Einsatz neuer Technologien im Unternehmen
  • Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Geschäftsplan mit Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan
  2. Ausgefülltes Antragsformular der IBG Beteiligungsgesellschaft

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Marktchancen und Wettbewerbsvorteile
  • Technologieorientierung

Beschreibung

Technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt sichern mit dieser Finanzierungsoption ihre Haftkapitalbasis und ermöglichen gezielt Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungsprojekte. Bis zu 5 Mio. EUR können als stille Beteiligung bereitgestellt werden, um Prototypenbau, Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Anpassungsentwicklungen sowie Markteintritts- und Wachstumsfinanzierungen zu realisieren. Voraussetzung ist ein qualifizierter, projektbezogener Businessplan mit einem detaillierten Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis eigenständiger Forschung oder des Einsatzes neuer Technologien. Antragstellende müssen ihren Unternehmenssitz und eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt unterhalten, KMU-Status gemäß EU-Definition erfüllen und dürfen nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten. Bewertet werden insbesondere der Innovationsgehalt, die Marktchancen und die Technologieorientierung des Vorhabens.

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt bis zu zehn Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere fünf Jahre. Die Konditionen setzen sich aus einem halbjährlich zu zahlenden festen Entgelt basierend auf dem Kreditrisikorating und einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen. Als zusätzliche Absicherung sind Bürgschaften oder Garantien durch die Gesellschafter in Höhe von mindestens 10 % bis maximal 30 % des eingelegten Kapitals erforderlich. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, solange die jeweiligen Beteiligungsgrundsätze gültig sind. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular der IBG sowie den umfassenden Geschäftsplan. Die Maßnahme eröffnet technologieorientierten Gründer:innen und wachstumsstarken KMU die Möglichkeit, ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken und neue Märkte erfolgreich zu erschließen.

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