Beteiligungstaler
Projektfonds zur Förderung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg mit fortlaufender Antragsmöglichkeit und Zuschüssen bis zu 2.000 € für Sachkosten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zivilgesellschaftlicher Gruppen in Baden-Württemberg bei der Durchführung von Beteiligungsprojekten durch Übernahme von Sachkosten bis maximal 2.000 €.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Honorarkosten
- Anschaffungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachkosten vor Zusage der Förderung
- Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeit
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beschreibung des Ziels und der Maßnahmen des Beteiligungsprojekts
- Kommunale Stellungnahme
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Begründung, warum die Ausgaben nicht anderweitig finanzierbar sind
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kommunale Stellungnahme
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Der „Beteiligungstaler“ ist ein fortlaufender Projektfonds, der zivilgesellschaftliche Gruppen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung lokaler Beteiligungsprojekte unterstützt. Gemeinnützige Initiativen, Arbeitskreise, Bürger:innenrunden sowie Vereine und Verbände können Sach-, Honor ar- und Anschaffungskosten bis zu 2.000 € als 100 %igen Zuschuss erhalten. Gefördert werden beispielsweise Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Material, Catering oder Kinderbetreuung. Thematisch sind alle Formate willkommen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – von Bürger:innenbeteiligung über Quartiersentwicklung und nachhaltige Mobilität bis hin zu Initiativen im ländlichen Raum, Umwelt- und Klimaschutz sowie Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung. Damit würdigt der Fonds das Engagement vor Ort und trägt dazu bei, demokratische Prozesse zu beleben und zivilgesellschaftliche Strukturen zu festigen.
Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Für eine Bewilligung sind eine Beschreibung von Zielen und Maßnahmen des Projekts, eine Bestätigung der Kommune sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich. Zudem muss dargelegt werden, weshalb die vorgesehenen Ausgaben nicht anderweitig finanzierbar sind. Vorzeitige Ausgaben oder die Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeiten können nicht gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend über das Formular der Allianz für Beteiligung. Nach positiver Prüfung übernimmt die Programmträgerin die Kostenerstattung bis zum Höchstbetrag von 2.000 €. Dieses niedrigschwellige Angebot zielt darauf ab, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und so nachhaltige Beteiligungsprozesse in ganz Baden-Württemberg zu fördern.
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