Zuschuss

Betreute Wohngemeinschaft für psychisch beeinträchtigte Menschen

Förderung der psychosozialen Betreuung von psychisch beeinträchtigten Menschen in Wohngemeinschaften in der Steiermark zur Stabilisierung der Ressourcen und gesellschaftlichen Reintegration. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Maßnahme zur Förderung und Stabilisierung der Ressourcen bis zur Wiedererlangung der selbstständigen Lebenshaltung und Sicherung der angemessenen bzw. bestmöglichen Lebensqualität. Durch fachlich qualifizierte Betreuer:innen in externen Wohngemeinschaften wird die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert, die Lebensqualität verbessert und eine Isolation vermieden.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßige Bewilligung als private Behinderteneinrichtung
  • Aufrechter schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung

Beschreibung

In der Steiermark fördert die Landesregierung durch Zuschüsse die psychosoziale Betreuung in externen Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, individuelle Ressourcen zu stabilisieren und die selbstständige Lebensführung zu unterstützen. Fachlich qualifizierte Betreuer:innen besuchen die Gemeinschaftsmitglieder in individuell abgestimmten Gruppen- und Einzelsitzungen. Dabei orientiert sich die Intensität der Begleitung an der Selbstständigkeit und dem aktuellen Befinden. Das betreute Wohnen folgt dem Normalisierungsprinzip und schafft ein ausgewogenes Wohnklima, das sowohl gemeinschaftliche Aktivitäten als auch Rückzugsmöglichkeiten berücksichtigt. Durch gezielte Interventionen wird einer sozialen Isolation entgegengewirkt, die Reintegration ins gesellschaftliche Umfeld gefördert und eine langfristige Verbesserung der Lebensqualität angestrebt.

Förderberechtigt sind Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, die als private Behinderteneinrichtung über eine bescheidmäßige Bewilligung sowie einen aufrechten schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung verfügen. Die Förderung richtet sich an volljährige Personen mit akuten und/oder chronischen psychischen und psychiatrischen Beeinträchtigungen oder psychosozialen Problemlagen, die eines wohnstrukturierenden Angebots bedürfen. Anträge können jederzeit gestellt werden, da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt. Ziel ist die Wiedererlangung persönlicher und wirtschaftlicher Kompetenzen, das soziale Lernen in Kleingruppen, die psychosoziale Stabilisierung und die Isolationsprophylaxe. Langfristig sollen stationäre Klinikaufenthalte reduziert und Übergänge in selbstständigere Wohnformen vorbereitet werden.

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