Zuschuss

Betreutes Wohnen

Mobile Wohnbetreuung durch professionelles pädagogisches Personal für sozial benachteiligte Jugendliche in der Steiermark. Laufende Förderung zur Unterstützung von Selbstständigkeit, Tagesstruktur und beruflicher Orientierung. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel des Programms ist die Begleitung sozial benachteiligter und emotional verhaltensauffälliger Jugendlicher im Alter von 16 bis 18 Jahren (in begründeten Ausnahmefällen bis 21 Jahre) durch mobile Wohnbetreuung. Dabei werden Haushaltsführung, Strukturierung des Tages, berufliche Orientierung, Integration in die Wohnumgebung und Entwicklung individueller Bewältigungsstrategien gefördert, um soziale Kompetenz, Selbstständigkeit und Zukunftsperspektiven zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Gültige Betreuungsvereinbarung der Jugendlichen
  • Alter zwischen 16 und 18 Jahren (in Ausnahmen bis 21 Jahre)
  • Soziale Benachteiligung oder emotional auffälliges Verhalten
  • Gefährdung des Wohls oder unzumutbare Familiensituation
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Beschreibung

Die Förderung richtet sich an private, gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in der Steiermark, die eine mobile Wohnbetreuung durch pädagogische Fachkräfte anbieten. Ziel ist es, sozial benachteiligte und emotional verhaltensauffällige Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren (in begründeten Ausnahmefällen bis 21 Jahre) ganzheitlich zu begleiten. Dabei stehen die Vermittlung von Haushaltsführungskompetenzen, die Strukturierung des Tagesablaufs und die berufliche Orientierung im Vordergrund. Durch individuelle Beratung und Betreuung werden soziale Kompetenz, Selbstständigkeit und Zukunftsperspektiven gestärkt. Ergänzend fördert das Programm die Integration in die Wohnumgebung und das Erlernen individueller Bewältigungsstrategien, um den Jugendlichen einen eigenverantwortlichen Alltag zu ermöglichen und multiplen Herausforderungen effektiv zu begegnen. Die Finanzierung erfolgt als laufender Zuschuss und bietet Einrichtungen Planungssicherheit, da Anträge jederzeit gestellt werden können.

Förderberechtigt sind private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung. Voraussetzung für die Zuwendung ist eine gültige Betreuungsvereinbarung der Jugendlichen sowie ein Nachweis sozialer Benachteiligung oder emotionaler Auffälligkeit, verbunden mit Gefährdung des Wohls oder unzumutbaren Familiensituationen. Ebenfalls berücksichtigt werden Jugendliche, die nach Austritt aus anderen Hilfseinrichtungen keinen Verbleib in der Familie finden können. Der Zuschuss unterstützt Einrichtungen dabei, ein nachhaltiges Betreuungsangebot aufrechtzuerhalten und den Jugendlichen eine tragfähige Tagesstruktur zu bieten. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit kann auf individuelle Bedarfe flexibel reagiert und eine langfristige Begleitung gewährleistet werden.

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