Betreutes Wohnen nach SGB IX §113
Eingliederungshilfe in Form von Betreutem Wohnen für seelisch erkrankte und suchtkranke Menschen, inkl. pädagogischer Begleitung und ggf. Unterkunft bis zum Übergang in eigenen Wohnraum.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Betreutem Wohnen für Menschen mit bestätigter Abhängigkeitserkrankung oder psychischer Behinderung gemäß SGB IX §113 zur Stabilisierung, Eingliederung und Wohnraumsicherung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung oder psychischen Behinderung
- Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX §113
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ärztliche/gesundheitsamtliche Diagnosebestätigung
- Antrag auf Eingliederungshilfe nach SGB IX
Beschreibung
Betreutes Wohnen nach SGB IX §113 bietet in Hessen bedarfsorientierte Eingliederungshilfe für Menschen mit bestätigter Abhängigkeits- oder psychischer Erkrankung. Als fortlaufend verfügbare Zuschussförderung unterstützt dieses Wohnangebot bei der Stabilisierung der Lebenssituation und sichert Wohnraum bis zum Übergang in eigenständigen Wohnraum. Teilnehmende profitieren von pädagogischer Begleitung durch Fachkräfte, die in allen Alltagsfragen beraten und bei der Bewältigung individueller Problemlagen zur Seite stehen. Fehlt zu Beginn eine eigene Unterkunft, stellt der Fördergeber vorübergehend Wohnraum bereit und erleichtert so den Weg in einen dauerhaften Lebensmittelpunkt. Wahlweise kann die Leistung auch als Persönliches Budget beantragt werden, wodurch die wirtschaftliche Verwaltung der Betreuungsleistung individuell gestaltet werden kann.
Interessiert sind Privatpersonen, die eine durch ein Gesundheitsamt ausgestellte Diagnosebestätigung einer Abhängigkeitserkrankung oder psychischen Behinderung vorlegen und Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX §113 haben. Die Antragstellung ist jederzeit möglich; hierfür sind die ärztliche beziehungsweise gesundheitsamtliche Diagnosebestätigung sowie der Antrag auf Eingliederungshilfe vorzulegen. Gefördert werden Personen, die Begleitung in Alltagssituationen benötigen und bei der Suche nach eigenem Wohnraum unterstützt werden möchten. Als gemeinnützige Stiftung der Evangelischen Marienkirchengemeinde zu Hanau fungiert der Fördergeber als verlässliche Anlaufstelle, die neben Betreutem Wohnen weitere Hilfsangebote im Sozial- und Gesundheitsbereich koordiniert. Mit dieser Maßnahme leistet der Träger einen zentralen Beitrag zur sozialen Teilhabe und langfristigen Wohnsicherung von leistungsberechtigten Menschen.
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