Zuschuss

Betreutes Wohnen nach SGB XII §67

Betreutes Wohnen für wohnungslose Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten; Unterstützung bei Wohnraumsuche und -erhalt sowie Bereitstellung einer Übergangswohnung, in der Regel für bis zu zwei Jahre vom Landeswohlfahrtsverband Hessen finanziert.

Soziales Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung wohnungsloser Menschen durch pädagogische Begleitung bei der Suche und Sicherung von Wohnraum, Bereitstellung einer Übergangswohnung und Hilfe bei sozialen Problemlagen (Arbeitslosigkeit, Sucht, psychische Auffälligkeiten, Schulden).

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnungslosigkeit über mindestens 2 Monate
  • Recht auf Unterstützung nach SGB XII in Deutschland
  • Vorliegen besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. Arbeitslosigkeit, Sucht, psychische Auffälligkeiten, Schulden)

Beschreibung

Das Betreute Wohnen nach SGB XII § 67 in Hessen richtet sich an wohnungslose Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und bietet eine kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung. Privatpersonen, die mindestens zwei Monate ohne eigenen Wohnraum sind und zusätzlich Probleme wie Arbeitslosigkeit, Suchtverhalten, psychische Auffälligkeiten oder Schulden aufweisen, erhalten pädagogische Begleitung bei der Suche und Sicherung von Wohnraum. In der Regel stellt der Landeswohlfahrtsverband Hessen eine Finanzierung für bis zu 24 Monate bereit, während derer ein Platz in einer Übergangswohnung vermittelt wird. Das Förderangebot umfasst zudem Hilfestellungen in den Bereichen Arbeit & Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau und verbindet gezielte Wohnraumhilfe mit sozialer Unterstützung.

Ziel dieses Programms ist es, den Teilnehmenden nachhaltige Perspektiven zu eröffnen: Durch individuelle Betreuung werden Alltagskompetenzen gestärkt und soziale Problemlagen systematisch angegangen. Die Begleitung durch Fachkräfte fördert die eigenständige Wohnraumbeschaffung, erleichtert den Erhalt langfristiger Mietverhältnisse und schafft Raum für die Bewältigung von Herausforderungen wie Schuldenregulierung oder psychischer Stabilisierung. Interessierte können jederzeit einen Antrag stellen, sofern sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen. Dieses strukturierte Angebot trägt dazu bei, die Lebenssituation der Betroffenen zu stabilisieren und deren Reintegration in ein sicheres Wohnumfeld nachhaltig zu unterstützen.

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