Betreuungsbeitrag im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"
Förderung des Elternbeitrags für Wiener Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren in privaten elementaren Bildungseinrichtungen im Rahmen des beitragsfreien Kindergarten-Modells. Region Wien, Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Deckung jener Kosten, die für die allgemeine Bildungs- und Betreuungsleistung eines Kindes erforderlich sind, durch Ausgleich des Elternbeitrags.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für allgemeine Bildungs- und Betreuungsleistung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Essen bzw. Verpflegung
- freiwillige Zusatzleistungen ohne rechtliche Grundlage der Förderrichtlinie
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines Elternteils in Wien
- Besuch einer behördlich genehmigten privaten elementaren Bildungseinrichtung
- Mindestens 16 Wochenstunden Betreuungsnachweis
- Gültige Fördervereinbarung mit der Stadt Wien – MA10
- Aufrechte KundInnennummer der Stadt Wien – Kindergärten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fördervereinbarung
- Bescheid über Bewilligung des Betriebes
- Leistungsnachweis (monatlich)
- Jahresabrechnung
- Nachweis über Hauptwohnsitz (Meldedaten)
- Datenbankeintrag und KundInnennummer
Beschreibung
Betreuungsbeitrag im Modell „Beitragsfreier Kindergarten“ unterstützt Wiener Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren und ihre Eltern bzw. Obsorgeberechtigte durch teilweisen Ausgleich des Elternbeitrags für private elementare Bildungseinrichtungen. Gefördert werden die Kosten für die allgemeine Bildungs- und Betreuungsleistung, gestaffelt nach Alter (0–3 Jahre, 3–6 Jahre) und Betreuungsdauer (mindestens 16 Wochenstunden). Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen und Unternehmen, die eine behördlich genehmigte private Einrichtung betreiben und eine gültige Fördervereinbarung mit der Stadt Wien – MA 10 abgeschlossen haben. Hauptwohnsitz von Kind und zumindest einem Elternteil muss in Wien nachgewiesen sein. Anträge können fortlaufend ab dem 1. September 2009 gestellt werden; eine Obergrenze für das Fördervolumen besteht nicht.
Zur Antragstellung sind u. a. folgende Unterlagen erforderlich: Fördervereinbarung, Bewilligungsbescheid für den Betrieb, monatlicher Leistungsnachweis, Jahresabrechnung, Meldebestätigung als Nachweis des Hauptwohnsitzes sowie Kund:innennummer der Stadt Wien (Datenbankeintrag). Ausgenommen von der Förderung sind Ausgaben für Verpflegung und freiwillige Zusatzleistungen ohne rechtliche Grundlage. Die Auszahlung erfolgt bis zu zwölfmal jährlich direkt an Trägerorganisationen oder – bei Betreuung außerhalb Wiens – nach Leistungsnachweis an die Obsorgeberechtigten. Die Fördermittel sind zweckgebunden einzusetzen und müssen in einer geordneten Buchführung dokumentiert werden. Rückforderungen können bei Verstößen gegen die Förderrichtlinien oder unvollständigen Angaben eintreten. Ansprechpartner: Magistratsabteilung 10 – Wiener Kindergärten.
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