Betreuungszuschuss für Senioren – J. Wilh. Tenten-Stiftung
Die J. Wilh. Tenten-Stiftung übernimmt für finanziell benachteiligte Bewohner der Seniorenwohnanlage „An der Wolfsburg“ in Bonn-Beuel einen Teil der Betreuungspauschale, um ein selbstständiges Leben im Alter zu unterstützen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt darauf ab, die Lebensqualität älterer Menschen in der Seniorenwohnanlage „An der Wolfsburg“ zu sichern, indem finanzielle Hürden für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots abgebaut werden.
Förderfähige Ausgaben
- Betreuungspauschale
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bewohner der Seniorenwohnanlage "An der Wolfsburg"
- Nachweis finanzieller Bedürftigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Wohnsitzes in der Wohnanlage
- Nachweis finanzieller Bedürftigkeit
Bewertungskriterien
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Wohnsitz in der Seniorenwohnanlage
Beschreibung
Die J. Wilh. Tenten-Stiftung fördert in Nordrhein-Westfalen eine kontinuierlich angebotene Zuschussmöglichkeit zur teilweisen Übernahme der Betreuungspauschale in der Seniorenwohnanlage „An der Wolfsburg“ in Bonn-Beuel. Mit dem Ziel, älteren Menschen ein eigenständiges Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen und die Lebensqualität bis ins hohe Alter zu sichern, richtet sich das Förderangebot speziell an finanziell benachteiligte Bewohner:innen der Anlage. Die Initiative setzt an den Bereichen Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales an und unterstützt nachgewiesene Bedürftigkeit, damit notwendige Hilfestellungen im Alltag ohne unzumutbare finanzielle Hürden in Anspruch genommen werden können. Die Stiftung fördert einen Teil der Kosten für das örtlich angebotene Betreuungsangebot, das von den älteren Menschen flexibel genutzt werden kann, wenn ergänzende Unterstützung bei wirtschaftlichen oder behördlichen Angelegenheiten gewünscht ist.
Interessent:innen müssen Wohnsitz in der Seniorenwohnanlage „An der Wolfsburg“ sowie eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen, um für die Bewilligung berücksichtigt zu werden. Als förderfähige Ausgaben gilt ausschließlich die Betreuungspauschale für das Betreuungsangebot vor Ort. Die Entscheidung erfolgt anhand klarer Bewertungskriterien, insbesondere der finanziellen Situation und des Wohnstatus in der Anlage. Anträge können fortlaufend gestellt werden; für die Antragstellung sind der Nachweis des Wohnsitzes in der Wohnanlage sowie ein entsprechender Bedürftigkeitsnachweis einzureichen. Dieses Angebot eröffnet älteren Menschen, die ihren Alltag überwiegend selbstständig meistern, gezielte Entlastung und fördert ein würdevolles Altern im vertrauten Umfeld.
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