Zuschuss

Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen

Förderung betrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen in Oberösterreich für beim AMS vorgemerkte arbeitslose Personen; deckt Aus- und Weiterbildungen, Unterkunftskosten und Fachliteratur ab; Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Ziel der Förderungen ist es, betriebliche Qualifizierungen (Arbeitsplatznahe Qualifizierung, Implacementstiftung und Implacement plus Stiftung sowie Insolvenz- und Outplacementstiftung) von beim Arbeitsmarktservice Oberösterreich vorgemerkten Personen zu forcieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten von Aus- und Weiterbildungen
  • Internats- bzw. Unterkunftskosten
  • Monatliche Qualifizierungskosten
  • Kosten für Fachliteratur
  • Stiftungsmanagement (Insolvenzstiftungen)
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Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Qualifizierungsträger durch das AMS Oberösterreich
  • Hauptwohnsitz der Teilnehmenden in Oberösterreich
  • Vorlage eines vom AMS genehmigten Bildungsplans
  • Rechtsgültig unterzeichneter Kostenplan je Teilnehmer/in
  • Jährliche Übermittlung einer Förderungserklärung durch den Stiftungsträger

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Genehmigter Bildungsplan
  2. Rechtsgültig unterzeichneter Kostenplan
  3. Förderungserklärung der Stiftung

Beschreibung

Die betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen des Landes Oberösterreich unterstützen praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für beim Arbeitsmarktservice Oberösterreich (AMS) vorgemerkte arbeitslose Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit durch Programme wie die Arbeitsplatznahe Qualifizierung, Implacement- und Implacement-plus-Stiftung sowie Insolvenz- und Outplacement-stiftungen. Gefördert werden Aufwendungen für Kurskosten, monatliche Qualifizierungsbeträge, Internats- bzw. Unterkunftskosten sowie Fachliteratur. Bei Insolvenzstiftungen erstreckt sich die Förderung darüber hinaus auf Stiftungsmanagement, Berufsorientierung, aktive Arbeitssuche, Ausbildungsmaßnahmen und Stipendien. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, Anträge können jederzeit seit dem 1. Juni 2013 eingereicht werden.

Gefördert werden ausschließlich anerkannte Qualifizierungsträger:innen durch das AMS Oberösterreich. Erforderlich sind ein vom AMS genehmigter Bildungsplan, ein rechtsgültig unterzeichneter Kostenplan für jede:n Teilnehmende:n sowie die jährliche Übermittlung einer Förderungserklärung durch den Stiftungsträger. Interessierte Bildungseinrichtungen reichen die vollständigen Unterlagen – darunter den genehmigten Bildungsplan, den Kostenplan und die Förderungserklärung der Stiftung – bei der Abteilung Wirtschaft der Oberösterreichischen Landesregierung ein. Die Maßnahmen zielen darauf ab, nachhaltige Qualifizierungsprozesse am realen Arbeitsplatz zu etablieren und damit den Weg in eine dauerhafte Beschäftigung zu ebnen.

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