Betriebliches Mobilitätsmanagement
Bundesweite Zuschüsse für Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen im Verkehrssektor durch betriebliches Mobilitätsmanagement. Anträge für Breiten- und Initialförderung bis 31.12.2026 möglich, Innovationsaufrufe laufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Projekte des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Verringerung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen des Verkehrssektors. Gefördert werden innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben (Innovationsförderung), wirkungsstarke Standardmaßnahmen (Breitenförderung) sowie die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte durch standardisierte Beratungsleistungen (Initialförderung).
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptsitz in der EU und Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Auszahlungszeitpunkt
- Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch nicht begonnen sein
- Nachweis fachlicher Qualifikation sowie ausreichender personeller und finanzieller Kapazitäten
- Verwertungsplan für die Ergebnisse in schriftlicher Form
- Schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze und Anlagen (bei Innovationsförderung)
- Förderantrag und Anlagen (bei Breiten- und Initialförderung)
- Verwertungsplan
- Kooperationsvereinbarung (bei Verbundvorhaben)
- Verwendungsnachweis mit Sachbericht, Erfolgskontrollbericht und Belegliste
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Wirkung für betriebliches Mobilitätsmanagement
- Nachhaltigkeits- und Verwertungsaspekte
Beschreibung
Das Programm ermöglicht bundesweit geförderte Zuschüsse für juristische und natürliche Personen, Bildungseinrichtungen sowie kommunale Einheiten zur Gestaltung und Umsetzung eines wirkungsvollen betrieblichen Mobilitätsmanagements. Unter drei Förderschwerpunkten – Innovationsförderung, Breitenförderung und Initialförderung – werden Pilotvorhaben mit besonderem Innovationscharakter unterstützt, bewährte Standardmaßnahmen in der Breite umgesetzt und standortspezifische Konzepte über standardisierte Beratungsleistungen entwickelt. Mit dem Ziel, umwelt- und klimaschädliche Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowohl wegweisende Zukunftslösungen als auch praxisorientierte Maßnahmen in Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen. Förderanträge werden über das elektronische System easy-Online eingereicht; Innovationsskizzen bis zum 11.08.2025, formelle Anträge für Breiten- und Initialförderung bis spätestens 31.12.2026. Laufende Innovationsaufrufe ermöglichen eine kontinuierliche Einreichung neuer Projektideen.
Voraussetzung für die Zuwendung ist der EU-Hauptsitz mit deutscher Betriebsstätte zum Zeitpunkt der Auszahlung, ein noch nicht gestartetes Vorhaben, sowie ein umfassender Verwertungsplan und, bei Verbundprojekten, eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Die Förderhöhe variiert je nach Schwerpunkt: Innovationsprojekte erhalten ab 200.000 EUR, Standardmaßnahmen bis zu 60.000 EUR und Beratungspauschalen bis zu 5.000 EUR. Bewertet werden Innovationsgehalt, Wirkung auf das betriebliche Mobilitätsmanagement sowie Nachhaltigkeits- und Verwertungsaspekte. Mit transparenten Kriterien und klaren Fristen bietet das Programm eine umfassende Unterstützung, um Mobilitätskonzepte effizient zu realisieren und langfristig nutzbar zu machen.
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