Zuschuss

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Bundesweites Förderprogramm für betriebliches Mobilitätsmanagement zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen im Verkehrssektor in Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen. Projektskizzen für Innovationsförderung bis 11.08.2025 über easy-Online einreichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.08.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Fördersumme: Innovationsförderung: ab 200.000 €; Breitenförderung: max. 60.000 €; Initialförderung: max. 5.000 €
Projektstart ab: 01.01.2026

Förderziel

Unterstützung und Finanzierung von Einzel- und Verbundprojekten des betrieblichen Mobilitätsmanagements in Betrieben, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen zur Verringerung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen des Verkehrssektors.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionsmehrkosten
  • Beratungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptsitz in der EU und Betriebsstätte in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
  • Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben
  • Nachweis fachlicher Qualifikation sowie ausreichender personeller und finanzieller Kapazitäten
  • Vorlage eines Verwertungsplans zur späteren Nutzung der Ergebnisse
  • Schriftliche Kooperationsvereinbarung im Verbundprojekt

Beschreibung

Das bundesweite Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement unterstützt Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen dabei, umwelt- und klimaschädliche Emissionen im Verkehrssektor nachhaltig zu reduzieren. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte, die innovative Konzepte im betrieblichen Mobilitätsmanagement entwickeln, erproben oder verbreiten. In drei Förderschwerpunkten – Innovationsförderung, Breitenförderung und Initialförderung – können Antragstellende Innovationsprojekte ab 200.000 €, Standardmaßnahmen bis maximal 60.000 € sowie standortspezifische Erstberatungen mit bis zu 5.000 € bezuschussen lassen. Ziel ist es, zukunftsweisende Mobilitätslösungen in Betrieben zu etablieren und eine flächendeckende Umsetzung effizienter Maßnahmen voranzutreiben.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Kommunen für kommunale Eigenbetriebe. Voraussetzung ist ein EU-Hauptsitz beziehungsweise eine deutsche Betriebsstätte bei Auszahlungszeitpunkt, ein noch nicht gestartetes Vorhaben sowie der Nachweis fachlicher Qualifikation und ausreichender personeller und finanzieller Kapazitäten. Ebenfalls erforderlich sind ein Verwertungsplan für die Projektergebnisse und bei Verbundvorhaben eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Ausgaben für Investitionsmehrkosten und Beratungsleistungen gelten als förderfähig. Projektskizzen für die Innovationsförderung sind über das elektronische Antragssystem easy-Online bis zum 11.08.2025 einzureichen. Ein Projektbeginn ist ab dem 01.01.2026 möglich. Förderinteressierte finden alle notwendigen Informationen und Unterlagen in der Förderrichtlinie sowie in den jeweiligen Verfahrenshinweisen des Bundesamts für Logistik und Mobilität.

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