Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)
Zuschuss für externe Betriebsberatungen zu strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen sowie Produkt- und Kommunikationsdesign-Fragen für kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Anträge sind jederzeit vor Beauftragung der Beratung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz bei der Inanspruchnahme externer Betriebsberatungen zu strategischen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Innovationen zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen
- Vertriebsberatung
- Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
- Management auf Zeit
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- Beratung muss in rheinland-pfälzischen Betriebsstätten durchgeführt und dort eingesetzt werden
- Externe Beratungsleistungen durch Hochschullehrende, Forschungseinrichtungen oder qualifizierte Beratungsunternehmen
- Ausgeschlossen: Primärproduktion Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
- Ausgeschlossen: Unternehmen in Schwierigkeiten oder im Besitz der öffentlichen Hand
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
- Projektbeschreibung/Beratungskonzept
- Lebenslauf des Beraters
- Nachweis der Qualifikation des Beraters (z. B. Akkreditierungslisten)
Beschreibung
Das Förderprogramm in Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, externe Expertise für strategische, wirtschaftliche und organisatorische Fragestellungen sowie für Produkt- und Kommunikationsdesign einzusetzen. Dabei werden qualifizierte Betriebsberatungsleistungen von Hochschullehrenden, Forschungseinrichtungen und spezialisierten Beratungsunternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten gefördert – maximal 500 € pro Tagewerk. Ein Tagewerk entspricht mindestens acht Beratungsstunden. Insgesamt können in einem Zeitraum von drei Jahren bis zu 15 Tagewerke in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung erfolgt jederzeit vor Beauftragung der Beratung über die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder den Landesverband der freien Berufe in Rheinland-Pfalz. Nach positiver Förderempfehlung durch die antragannahmende Stelle erteilt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Zuwendungsbescheid.
Förderberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, ausgenommen sind Unternehmen aus Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur sowie solche in Schwierigkeiten oder unter öffentlicher Hand. Ausgeschlossen sind Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Vertriebsberatung, Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten und Management auf Zeit. Erforderlich für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine De-minimis-Erklärung, das Beratungskonzept, Lebenslauf und Qualifikationsnachweis der Berater:innen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit vor Ort zu stärken, Innovationen zu fördern und Entscheidungsprozesse durch professionelle Empfehlungen zu untermauern. Die Kontinuität des Programms ermöglicht Unternehmen, Beratungsbedarf flexibel und bedarfsgerecht abzudecken und so langfristig ihre Marktposition auszubauen.
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