Betriebsförderung - Lehre mit Matura
Förderung für Ausbildungsbetriebe in Kärnten im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes. Gefördert wird der Besuch des Berufsreifeprüfungslehrgangs im Tageskursmodell \"Lehre mit Matura\". Die Förderung beträgt jährlich € 500 im 1. bis 3. Ausbildungsjahr und € 1.000 im 4. Ausbildungsjahr. Anträge sind bis 31.10. eines jeden Jahres einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Ausbildungsbetrieben für die Begleitung und Finanzierung ihrer Lehrlinge bei der Teilnahme am Tageskursmodell der Berufsreifeprüfung (Berufsmatura) parallel zur Lehrausbildung.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstandort in Kärnten
- Besuch eines Tageskursmodells der Maturavorbereitung an einer Fachberufsschule im Rahmen \"Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung\"
- Bestätigung der positiven Kursteilnahme durch die Berufsschule
- Bestätigung des aufrechten Lehrverhältnisses während des jeweiligen Ausbildungsjahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung der positiven Kursteilnahme durch die Berufsschule
- Bestätigung des aufrechten Lehrverhältnisses während des jeweiligen Ausbildungsjahres
Beschreibung
Unternehmen mit Sitz in Kärnten können im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes (K-AWFG) eine direkte Zuschussförderung für das Tageskursmodell „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ beantragen. Gefördert werden Ausbildungsbetriebe, die ihre Lehrling:innen während der vierjährigen Lehrausbildung bei der Berufsreifeprüfung an einer Fachberufsschule begleiten. Die Zuwendung beträgt jeweils € 500 pro Lehrjahr in der ersten bis dritten Ausbildungsstufe und € 1 000 im vierten Jahr. Voraussetzung ist der Besuch eines Tageskurses zur Maturavorbereitung, eine schriftliche Bestätigung der positiven Kursteilnahme durch die Fachberufsschule sowie der Nachweis eines aufrechten Lehrverhältnisses im Förderjahr. Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober für den jeweils abgeschlossenen Vorbereitungslehrgang eingereicht werden.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Land Kärnten das Ziel, die duale Ausbildung zu stärken und jungen Fachkräften neben dem Praxislernen auch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu ermöglichen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Ausbildungsjahres in einer einmaligen Auszahlung. Da das Programm fortlaufend ausgeschrieben ist, können berechtigte Unternehmen jährlich neu Fördermittel geltend machen und so die Attraktivität der Lehrlingsausbildung erhöhen. Zuständig für die Abwicklung ist die Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt – im Amt der Kärntner Landesregierung.
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