Zuschuss

Betriebsförderung, Personalförderung und Standortförderung für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte

Förderung von Trägern städtischer Kinderkrippen, Kindergärten und Horte in Graz zur Sicherstellung der Tarifgleichstellung gegenüber öffentlichen Einrichtungen und Auswahlfreiheit für Eltern. Gültig ab 01.01.2024, fortlaufende Anträge möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung von privaten und gemeinnützigen Trägern der Kinderkrippen, Kindergärten und Horte in Graz durch Betriebs-, Personal- und Standortförderungen im Rahmen des städtischen Tarifsystems, um eine gleichwertige Versorgung sicherzustellen und Eltern freie Wahlmöglichkeiten zu bieten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Verpflegungskosten
  • Standortkosten
  • Verwaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abschluss der Kooperationsvereinbarung gemäß Anlage A der Förderrichtlinie
  • Einstellung von ausgebildetem Fach- und Hilfspersonal entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
  • Betriebsführung entsprechend genehmigter Betriebsform und genehmigter Öffnungszeiten (§ 13 StKBBG 2019)
  • Vorrangige Aufnahme von Kindern mit Hauptwohnsitz Graz bzw. von Mitarbeiterkinder
  • Führung und Betrieb der Einrichtung in Abstimmung mit der Abteilung für Bildung und Integration
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kooperationsvereinbarung
  2. Nachweis über Einstellung von Fach- und Hilfspersonal
  3. Behördliche Betriebsbewilligungen
  4. Monatliche Kinderliste

Bewertungskriterien

  • Campus-Fähigkeit (Nähe zu anderen Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen)
  • Erweiterung bestehender Einrichtungen (Zusätzliche Gruppen)
  • Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Prognose bzw. räumliche Analyse des Betreuungsbedarfs
  • Realisierungswahrscheinlichkeit (Einreichung bei Bau- und Anlagenbehörde)

Beschreibung

Die Stadt Graz fördert seit 01.01.2024 private und gemeinnützige Träger:innen von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten im Rahmen des einheitlichen städtischen Tarifsystems. Mit Zuschüssen für Betriebs-, Personal- und Standortkosten wird eine Tarifgleichstellung gegenüber öffentlichen Einrichtungen erzielt und Familien freie Wahlmöglichkeiten gesichert. Die Förderung, bereitgestellt als Direktzuschuss, kann fortlaufend beantragt werden. Für das Betreuungsjahr 2026/27 ist der Call zur Aufnahme ins städtische Tarifsystem von 18.09.2025 bis 01.10.2025 geöffnet.

Teilnahmeberechtigt sind Träger:innen mit abgeschlossener Kooperationsvereinbarung und gültiger Betriebsbewilligung, die qualifiziertes Fach- und Hilfspersonal gemäß StKBBG 2019 beschäftigen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sach-, Verpflegungs-, Standort- und Verwaltungskosten. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Campus-Fähigkeit, Ausbau bestehender Gruppen, gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, räumliche Bedarfsprognose und Realisierungswahrscheinlichkeit eines Bauprojekts. Voraussetzung für die Mittelvergabe ist die monatliche Übermittlung einer Kinderliste, die Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze sowie abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit mit der Abteilung Bildung und Integration. Anträge sind über das digitale Formular der Stadt Graz einzureichen.

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