Betriebsmittelkredit für Exportgeschäfte (KRR)
Zinsgünstiger, revolvierender Rahmenkredit der OeKB für exportierende Großunternehmen mit einer Rahmenhöhe von bis zu 25 % des Exportumsatzes. Risikoübernahme durch Wechselbürgschaft bis zu 80 %. Anträge laufend bis 31.12.2040 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung der laufenden Exportaktivitäten österreichischer Großunternehmen durch einen flexiblen Betriebsmittelkredit zu nachhaltig günstigen Konditionen und Risikoentlastung der Hausbank durch eine staatliche Wechselbürgschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebsmittel und Vorräte für Exportaktivitäten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichischer Firmensitz
- Exporttätigkeit oder Zulieferung an österreichische Exportunternehmen
- Entspricht der EU-Definition eines Großunternehmens: - mindestens 250 Beschäftigte oder - Jahresumsatz > 50 Mio. € und Bilanzsumme > 43 Mio. € oder - mindestens 25 % Eigentum eines Großunternehmens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Rahmenkredit
- Erklärung des Kreditnehmers
- Formular Berechnung indirekter Exportumsatz
- Bankkreditaufstellung des Exporteurs
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre
- Aktuelle IST-Zahlen
Bewertungskriterien
- Bonität des Unternehmens
- Höhe des Exportumsatzes
- Nachhaltigkeit der Exportprojekte
Beschreibung
Der Betriebsmittelkredit für Exportgeschäfte (KRR) der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) unterstützt österreichische Großunternehmen dabei, ihre laufenden Exportaktivitäten mit einem flexiblen, revolvierenden Kreditrahmen zu finanzieren. Dabei beträgt die Rahmenhöhe bis zu 25 % des letztjährigen Exportumsatzes; in Sonderfällen kann sie auf Basis einer begründeten und nachhaltigen Exportumsatzerwartung neu festgelegt werden. Zur Entlastung der Hausbank übernimmt die Republik Österreich bis zu 80 % des Kreditrisikos über eine staatliche Wechselbürgschaft, wodurch dauerhaft günstige Zinskonditionen ermöglicht werden. Der Zinssatz wird quartalsweise von der OeKB festgelegt. Förderberechtigt sind Unternehmen mit österreichischem Firmensitz, die der EU-Definition eines Großunternehmens entsprechen (mindestens 250 Beschäftigte oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme bzw. zu 25 % im Eigentum eines Großunternehmens) und Waren oder Dienstleistungen exportieren oder als Zulieferer tätig sind.
Der Antrag kann jederzeit bis zum 31. Dezember 2040 eingereicht werden; der Projektstart ist ab 1. März 2024 möglich. Die maximale Fördersumme liegt bei 25 % des letztjährigen Exportumsatzes, die Förderquote bei 80 %. Förderfähige Ausgaben umfassen Betriebsmittel und Vorräte für Exportaktivitäten. Bewertungskriterien sind die Bonität des Unternehmens, die Höhe des Exportumsatzes und die Nachhaltigkeit der Exportprojekte. Für die Beantragung sind diverse Unterlagen erforderlich, darunter das Antragsformular Rahmenkredit, die Erklärung des Kreditnehmers, Formular zur Berechnung indirekter Exportumsätze, Bankkreditaufstellung, Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre sowie aktuelle IST-Zahlen. Die OeKB agiert als Partnerin der Hausbank und gewährleistet eine rasche und unbürokratische Abwicklung, um heimischen Großunternehmen den Zugang zu zinsgünstigen Exportfinanzierungen nachhaltig zu sichern.
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