Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft
Förderung für überbetriebliche Bewässerungsmaßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen: Zuschuss bis zu 70 % (max. 2,1 Mio. €) für Investitionen in Entnahme-, Speicher- und Zuleitungsanlagen inkl. Planung und Genehmigungskosten.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung überbetrieblicher Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie von Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Förderfähig sind auch Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Neu- und Erweiterungsbau überbetrieblicher Entnahme-, Speicher- und Zuleitungsanlagen
- Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke
- Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau von Verwaltungsgebäuden
- Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
- Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen
- Gewässerkundliche Daueraufgaben
- Institutionelle Förderungen
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasser- und Bodenverbände
- Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für technische Einrichtungen
- Standort in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz (langjähriges Mittel April bis September)
- Zustimmung zur Mitwirkung bei fachlicher Bewertung und Auskunftserteilung
- Beachtung der Zweckbindungsfristen: 5 Jahre für technische Anlagen, 12 Jahre für bauliche Einrichtungen
Beschreibung
Die Förderung unterstützt öffentliche Körperschaften in Nordrhein-Westfalen bei Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsanlagen für Gartenbau und Landwirtschaft. Gefördert werden der Neubau und die Erweiterung von Entnahme-, Speicher- und Zuleitungsanlagen sowie von Systemen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen bis zur Übergabestelle an das einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Auch Planungs-, Beratungs- und Genehmigungskosten werden berücksichtigt. Als Förderart kommt ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Einsatz, der in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz (langjähriges Mittel April bis September) bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben abdeckt, maximal jedoch 2,1 Mio. €. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, die eine nachhaltige Wasserversorgung in der Landwirtschaft sicherstellen möchten.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Vorlage einer aussagekräftigen Wirtschaftlichkeitsberechnung technischer Einrichtungen sowie die Zustimmung zur Mitwirkung bei fachlicher Bewertung und Auskunftserteilung. Es gelten Zweckbindungsfristen von fünf Jahren für technische Anlagen und zwölf Jahren für bauliche Einrichtungen. Nicht förderfähig sind unter anderem der Bau von Verwaltungsgebäuden, der Erwerb von Kraftfahrzeugen, Einzelbetriebsmaßnahmen und Institutionelle Förderungen. Anträge können fortlaufend bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden, die als EU-Zahlstelle und fachliche Ansprechperson fungiert und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Abwicklung der Fördermaßnahme unterstützt. Interessierte Organisationen erhalten so eine passgenaue finanzielle Förderung zur Optimierung der Bewässerungsinfrastruktur und Stärkung des ländlichen Raums.