Bewerbung um ein Stipendium
Studien- und Promotionsstipendien der Heinrich-Böll-Stiftung: zweimal jährlich Bewerbungsfristen jeweils 1. März und 1. September
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Förderkriterien
Förderziel
Vergabe von Studien- und Promotionsstipendien an deutsche und internationale Studierende und Promovierende entsprechend den Richtlinien des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Auswärtigen Amtes.
Förderfähige Ausgaben
- Lebenshaltungsstipendium
- Studien- bzw. Forschungskostenpauschale
- Auslandsförderung
- Mobilitätspauschale
- Familienzuschlag
Nicht förderfähige Ausgaben
- Studiengebühren
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zulassung zum Erststudium oder Masterstudium bzw. zur Promotion an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
- Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B2 oder DSH I
- Vorlage von Referenz zum gesellschaftlichen Engagement und Fachgutachten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bewerbungsbogen
- Hochschulzugangsberechtigung oder Abiturzeugnis
- Studienabschlusszeugnis (bei Masterbewerbung)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Deutschkenntnisse
- Referenz zum gesellschaftlichen Engagement
- Fachgutachten
Bewertungskriterien
- Akademische Leistungen
- Gesellschaftliches Engagement
- Innovationsgehalt des Forschungsvorhabens
Beschreibung
Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung vergibt zweimal jährlich zum 1. März und zum 1. September bundesweit Stipendien für Studierende und Promovierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Gefördert werden deutsche und internationale Bewerber:innen mit herausragenden akademischen Leistungen, überzeugendem gesellschaftlichen Engagement und innovativen Forschungsvorhaben. Die Förderung umfasst ein monatliches Grundstipendium von bis zu 1 550 € (ab Oktober 2025: 1 650 €), eine Forschungskostenpauschale sowie optionale Leistungen wie Auslandsförderung, Mobilitätspauschale und Familienzuschlag. Studiengebühren sind nicht förderfähig. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Zulassung zum Erst- oder Masterstudium beziehungsweise zur Promotion, Deutschkenntnisse auf Niveau B2 oder DSH I sowie die Einreichung eines Referenzschreibens zu gesellschaftlichem Engagement und eines Fachgutachtens. Geflüchtete können sich unabhängig vom Aufenthaltsstatus bewerben.
Die Auswahl erfolgt in drei Etappen: Erstellt werden die Bewerbungsunterlagen online über das Bewerbungsportal, danach folgt ein Gespräch mit einer Vertrauensdozent:in und abschließend ein digitales Auswahlinterview vor der Auswahlkommission. Bewertet werden insbesondere die Studien- bzw. Forschungsleistungen, das politische und gesellschaftliche Engagement sowie der Innovationsgehalt des Vorhabens. Zur vollständigen Bewerbung gehören der ausgefüllte Bewerbungsbogen, Nachweise über Hochschulzugangsberechtigung, Immatrikulation und Studienleistungen, das Abschlusszeugnis (bei Masterbewerbung), ein wissenschaftliches Exposé oder Motivationsschreiben, der Sprachennachweis Deutsch B2/DSH I, Referenz zur sozialen Verantwortung sowie das Fachgutachten. Interessierte finden alle Formalia und Vorlagen unter www.boell.de/de/bewerbung-um-ein-stipendium.
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