Zuschuss

Bezuschussung einer literarischen Veranstaltung durch Bayern liest e. V.

Förderung von Lesungen von Autoren/Autorinnen in Bayern an öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen und Buchhandlungen. Honorare, Fahrtkosten, Übernachtung und Tagegeld werden bezuschusst.

Kultur Medien Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: € 220 für 1. Lesung, € 110 für jede weitere Lesung; max. 50 % der Fahrtkosten; max. € 20 Übernachtung; max. € 10 Tage...
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Förderung von Lesungen von Autoren/Autorinnen vor Ort an öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens und Buchhandlungen in Bayern.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorar
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Tagegeld

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rahmenprogramme und Mitveranstaltende wie Sprecher oder Musiker

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Veranstaltung muss in Bayern stattfinden
  • Lesungen vor Ort an öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen oder Buchhandlungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuschussantrag
  2. Zuschussrichtlinien
  3. Honorar- und Reisekostenabrechnung

Beschreibung

Die literarische Veranstaltung wird durch Bayern liest e. V. im Auftrag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstützt und richtet sich an Autor:innen sowie Veranstalter:innen in Bayern. Ziel ist die Stärkung des lokalen Kulturangebots durch Lesungen in öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens und Buchhandlungen. Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine und Interessensverbände können einen Zuschuss beantragen, solange die Veranstaltung in Bayern stattfindet und vor Ort stattfindende Lesungen durchführbar sind. Die Förderung erfolgt projektbezogen und zielt auf die direkte Begegnung zwischen Schriftsteller:innen und Publikum ab, um literarische Vielfalt und kulturelle Teilhabe zu fördern.

Gefördert werden Honorar, Fahrtkosten, Übernachtung sowie Tagegeld mit bis zu 50 % der anfallenden Kosten: Ein Festbetrag von bis zu 220 € für die erste Lesung, je 110 € für jede weitere Lesung, maximal 50 % der Fahrtkosten (Bahn 2. Klasse oder 0,26 €/km Auto), bis zu 20 € pro Übernachtung und bis zu 10 € pro Tag. Nicht förderfähig sind Rahmenprogramme oder Mitwirkende wie Sprecher:innen und Musiker:innen. Anträge können fortlaufend online eingereicht werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Zuschussantrag, die aktuellen Zuschussrichtlinien sowie die Honorar- und Reisekostenabrechnung. Nach Abschluss der Veranstaltung muss die Abrechnung innerhalb von vier Wochen erfolgen, andernfalls verfällt der Anspruch. Diese kontinuierlich verfügbaren Mittel bieten Initiator:innen eine unkomplizierte Möglichkeit, literarische Begegnungen in Bayern nachhaltig zu realisieren.

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