Zuschuss

BIKO-Programm: Bildungsarbeit an Schulen zu Kolonialismus

Förderprogramm der Stiftung Nord-Süd-Brücken für gemeinnützige Vereine in Berlin und fünf ostdeutschen Ländern zur Bildungsarbeit an Berliner Schulen zu Kolonialismus, Verantwortung und postkolonialen Kontinuitäten. Kleinprojekte bis 6.000 EUR können fortlaufend beantragt werden, größere Bildungsprojekte ab 6.000 EUR zu festen Stichtagen.

Bildung Bildung für nachhaltige Entwicklung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Fördersumme: bis zu 15.000 EUR
Förderquote: bis zu 90%
Projektstart ab: 01.02.2026
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das BIKO-Programm soll das Bewusstsein von Berliner Schüler*innen und schulischen Akteur*innen für die historische Verantwortung Berlins und Deutschlands im Zeitalter des Kolonialismus sowie für koloniale Kontinuitäten stärken und die aktive Auseinandersetzung mit diesen Themen im Schulunterricht verankern.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten
  • Sachkosten (Materialien, Dienstleistungen)
  • Personalkosten
  • Honorare
  • Verwaltungskosten bis 10 %

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Übertragung der Projektdurchführung an kommerzielle Unternehmen
  • Erstellung von Bildungsmaterialien im Kleinprojekte-Bereich

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eingetragener gemeinnütziger Verein
  • Sitz in Berlin oder in einem der fünf ostdeutschen Bundesländer
  • Zweck der Bildungsarbeit zu Kolonialismus und postkolonialen Kontinuitäten
  • Eintragung in die Transparenzdatenbank des Landes Berlin

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular BIKO
  2. Projektbeschreibung und Sachbericht BIKO
  3. Ausgaben- und Einnahmenplan BIKO
  4. Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Kopie der Satzung
  6. Aktueller Freistellungsbescheid
  7. Formular Eintragungsbestätigung Transparenzdatenbank
  8. Erhebungsbogen LGG

Bewertungskriterien

  • Konzeptionelle und didaktische Qualität
  • Relevanz und Bezug zu Berliner Schulen
  • Einbindung postkolonialer Perspektiven und Expertise
  • Berücksichtigung von Gender-Mainstreaming und Beutelsbacher Konsens

Beschreibung

Das BIKO-Programm der Stiftung Nord-Süd-Brücken fördert gemeinnützige Vereine mit Sitz in Berlin oder einem der fünf ostdeutschen Bundesländer bei der Entwicklung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen zu Kolonialismus, Verantwortung und postkolonialen Kontinuitäten an allgemeinbildenden Schulen in Berlin. Kleinprojekte bis 6.000 EUR können jederzeit beantragt werden, größere Vorhaben bis maximal 15.000 EUR zu festgelegten Stichtagen. Mit einer Förderquote von bis zu 90 % und einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten werden Ausgaben für Sachmittel, Personal und Honorare, Reise- und Verpflegungskosten sowie Verwaltung (bis 10 %) unterstützt. Nicht gefördert wird die Übertragung der Projektdurchführung an kommerzielle Unternehmen; im Kleinprojekte-Bereich bleibt die Erstellung von Bildungsmaterialien ausgeschlossen. Entscheidende Bewertungskriterien umfassen didaktische Qualität, postkoloniale Perspektiven, Gender-Mainstreaming und die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses.

Ziel ist es, das Bewusstsein von Schüler:innen, Lehrkräften und weiteren schulischen Akteur:innen für Berlins und Deutschlands historische Verantwortung im Kolonialismus zu schärfen und die aktive Auseinandersetzung im Unterricht zu verankern. Dafür sollen außerschulische Expert:innen aus postkolonialen Initiativen und Schwarzen Organisationen einbezogen werden, um vielfältige Erfahrungen und Perspektiven ins Klassenzimmer zu bringen. Die Antragstellung erfolgt mittels spezifischer Formulare sowie Vereinsunterlagen und erfolgt bei Kleinprojekten fortlaufend, bei größeren Projekten zu Terminen wie dem 25.10.2025 oder dem 16.02.2026. Eintragung in die Transparenzdatenbank des Landes Berlin sowie die Einhaltung entwicklungspolitischer Leitlinien Berlins sind verbindlich. Projektstart ist frühestens ab dem 01.02.2026 möglich.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.