BIKO-Programm: Bildungsarbeit an Schulen zu Kolonialismus
Förderung von Bildungsmaßnahmen zu Kolonialismus und kolonialen Kontinuitäten an Berliner Schulen. Kleinprojekte bis 6.000 EUR fortlaufend antragsbar, größere Projekte ab 6.000 EUR mit festen Fristen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt eingetragene, gemeinnützige Vereine bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen, die Berliner Schüler*innen und schulische Akteur*innen zur Auseinandersetzung mit der historischen Verantwortung Berlins und Deutschlands im Kolonialismus sowie zu kolonialen Kontinuitäten und Wiedergutmachungsmaßnahmen anregen und das Thema stärker im Unterricht verankern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin oder in den fünf ostdeutschen Bundesländern
- Projekte müssen sich an Schüler*innen und schulische Akteur*innen in Berlin richten und mit Berliner Schulen durchgeführt werden
- Erstprojekt muss mit Verwendungsnachweis abgerechnet sein, bevor Folgeprojekte bewilligt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular BIKO
- Projektbeschreibung
- Ausgaben- und Einnahmenplan BIKO
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Leitlinie Kinder- und Jugendschutz
- Eintragungsbestätigung Transparenzdatenbank
- Erhebungsbogen zum Landesgleichstellungsgesetz
Beschreibung
Das BIKO-Programm fördert gemeinnützige Vereine mit Sitz in Berlin oder den ostdeutschen Bundesländern bei der Umsetzung von Bildungsmaßnahmen zu Kolonialismus und seinen fortwirkenden Strukturen an Berliner Schulen. Ziel ist es, Schüler:innen und schulische Akteur:innen für die historische Verantwortung Berlins und Deutschlands im Zeitalter des Kolonialismus zu sensibilisieren sowie koloniale Kontinuitäten und Wiedergutmachungsansätze im Unterricht zu verankern. Finanzierungszusagen werden als Zuschuss gewährt: Kleinprojekte bis 6.000 EUR können fortlaufend beantragt werden, Projekte ab 6.000 EUR müssen bis zum 26. Oktober 2026 zu festen Terminen (erster Stichtag: 05. Januar 2026) eingereicht werden. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem der Nachweis der Gemeinnützigkeit, eine Kooperation mit Berliner Schulen sowie die vollständige Abrechnung eines Erstprojekts vor Bewilligung weiterer Vorhaben.
Gefördert werden konzeptionell-didaktisch ausgearbeitete Bildungsangebote ebenso wie kurze Interventionen im Klassenverband. Antragstellende Verbände reichen dafür neben einem ausgefüllten Antragsformular eine Projektbeschreibung, einen detaillierten Ausgaben- und Einnahmenplan sowie satzungsbezogene Unterlagen und Nachweise zur Transparenz- und Gleichstellungsdatenbank ein. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken unterstützt bei administrativen Fragen, prüft Verwendungsnachweise und begleitet den Förderprozess. Mit dem Programm wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um das Thema Kolonialismus nachhaltig im Berliner Schulalltag zu verankern und handlungsleitende Diskurse zur Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Folgen kolonialer Geschichte anzustoßen.
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