Bildende Kunst: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen
Teilfinanzierung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten im Bereich Bildende Kunst in Wien. Anträge jederzeit möglich (Gültig seit 01.01.2013).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten von Vereinen, vergleichbaren Rechtsträgern und Einzelpersonen aus dem Bereich Bildende Kunst.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Wohnsitz in Österreich
- Einbringung eines Ansuchens beim zuständigen Bundesministerium
- Finanzielle oder sachliche Eigenleistung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Antragsformular
- Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers
Beschreibung
Bildende Kunst: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen bietet eine kontinuierliche Zuschussmöglichkeit in Wien zur Teilfinanzierung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten im Bereich Bildende Kunst. Seit 01.01.2013 können Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen ihre Projekte jederzeit beim zuständigen Bundesministerium einreichen. Ziel ist die Stärkung zeitgenössischer Kunst, indem ambitionierte Vorhaben aller Sparten von Kultur und Medien unterstützt werden. Anträge sollten mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Förderung richtet sich an in Österreich Staatsbürger:innen oder Personen mit dauerhaftem Wohnsitz und setzt eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit voraus. Ohne eigenverantwortliche Mitwirkung der Antragstellenden sind Vorhaben nicht vollständig realisierbar, weshalb die Einbringung eines Antrags gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz essenziell ist.
Für die Antragstellung sind das allgemeine Antragsformular sowie das Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers verpflichtend beizulegen. Die Programmanbieter:innen legen dar, inwieweit andere Bundes- oder Privatenmittel zur Verfügung stehen, um eine transparente Mittelverteilung zu gewährleisten. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten neben der Ansässigkeit der Antragstellenden auch die formgerechte Einreichung sowie die Darlegung einer geplanten Eigenleistung. Durch diese gezielte Förderung soll die nachhaltige Verankerung bildender Kunst in der Gesellschaft gesichert und Kunstschaffenden stabile Rahmenbedingungen geboten werden. Interessierte Vereine, vergleichbare Einrichtungen und Einzelpersonen werden dazu eingeladen, ihre kreativen Konzepte einzureichen und das kulturelle Angebot in Wien aktiv mitzugestalten.
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