Zuschuss

Bildung durch Bewegung – Förderung „Bewegungsfreundliche Schulhöfe“

Neuer Förderschwerpunkt zur bewegungsfördernden Erneuerung von Schulhöfen in der Metropolregion Rhein-Neckar. Gemeinnützige, anerkannte Schulträger können jederzeit Anträge einreichen.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung ganzheitlicher Bildungsansätze durch Bewegung: Förderung der Umgestaltung von Pausenhöfen zu bewegungsfreundlichen Außengeländen an Schulen in der Metropolregion Rhein-Neckar.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Offensichtlicher Bedarf an bewegungsfördernder Erneuerung des aktuellen Außengeländes
  • Bewegung als konzeptioneller Bestandteil der Unterrichtskultur oder geplante Implementierung
  • Pausengelände idealerweise öffentlich zugänglich mit Interesse an sozialräumlicher Öffnung
  • Einbindung der Perspektiven der Schülerinnen und Schüler in die Schulentwicklung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bedarfsbeschreibung mit Fotos
  2. Nachweis des Unterrichtskonzepts zur Bewegung
  3. Projektskizze
  4. Grobe Kosteneinschätzung
  5. Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechpersonen

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit des Bedarfs an bewegungsfreundlicher Schulhofgestaltung
  • Integration von Bewegungskultur in den Schulalltag
  • Öffnung des Pausengeländes für die Allgemeinheit
  • Partizipation der Schülerinnen und Schüler am Planungsprozess

Beschreibung

Die Dietmar Hopp Stiftung fördert im Rahmen des Programms „Bildung durch Bewegung – Bewegungsfreundliche Schulhöfe“ die ganzheitliche Neugestaltung von Pausenhöfen an gemeinnützig anerkannten Schulträger:innen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, Lern- und Spielräume zu schaffen, die Bewegung als festen Bestandteil der Unterrichts- und Pausenkultur verankern. Dabei werden Konzepte unterstützt, die das Außengelände zu einem öffentlichen, sozialräumlich geöffneten Bewegungsraum weiterentwickeln und Schülerinnen und Schüler aktiv in die Planung einbinden. Fördermittel werden in Form von Zuschüssen gewährt und orientieren sich an den individuellen Bedarfen sowie dem Eigenanteil der Antragsteller:innen. Die Stiftung begleitet die Projekte während der gesamten Umsetzungsphase im offenen Wissens- und Erfahrungsaustausch, um nachhaltige und innovative Bewegungsförderung zu gewährleisten.

Interessierte Schulträger:innen müssen einen offenkundigen Erneuerungsbedarf ihres Außengeländes sowie einen Nachweis über die Integration von Bewegung in den Schulalltag oder eine geplante Implementierung vorlegen. Das Pausengelände sollte idealerweise öffentlich zugänglich sein, um die sozialräumliche Öffnung zu fördern. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden und werden anhand folgender Kriterien bewertet: Dringlichkeit der Neugestaltung, Verankerung einer Bewegungskultur im Schulalltag, Gemeinwohlorientierung durch Öffnung des Geländes sowie die Partizipation der Lernenden am Planungsprozess. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Bedarfsbeschreibung mit Fotos, das bewegungspädagogische Unterrichtskonzept, eine Projektskizze, eine grobe Kostenschätzung sowie Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechpersonen. Nach Eingang des vollständigen Antrags erhalten die Antragsteller:innen eine Eingangsbestätigung und eine individuelle Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

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