Bildungsbonus WIR - Weiterbildung im Ruhestand
Einmalzuschuss für Senior:innen in Kärnten zur Weiterbildung in der nachberuflichen Lebensphase. Förderung der tatsächlichen Kurskosten bis maximal 100 € pro Kalenderjahr. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Anreiz zur Absolvierung nachberuflicher Weiterbildungsangebote für in Kärnten lebende Pensionist:innen zu schaffen, deren geistige und körperliche Gesundheit zu fördern, Altersarmut entgegenzuwirken und neue soziale Kontakte in der Ruhestandsphase zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- nachweisliche Absolvierung einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Kärntner Erwachsenenbildungseinrichtung mit Ö-CERT
- Hauptwohnsitz in Kärnten
- Kurskosten dürfen nicht durch andere öffentliche Stelle subventioniert sein
- Nachweis über Pensionsbezug
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung über den Besuch der Weiterbildung
- Nachweis über Pensionsbezug
- Meldezettel
- Originalbelege der Kurskosten (Rechnung und Zahlungsnachweis)
Beschreibung
Der Bildungsbonus WIR fördert in Kärnten lebende Senior:innen in der nachberuflichen Lebensphase mit einem einmaligen Zuschuss zur Weiterbildung. Privatpersonen mit nachweislichem Pensionsbezug und Hauptwohnsitz in Kärnten erhalten eine 100%ige Bezuschussung der Kurskosten bis zu maximal 100 € pro Kalenderjahr. Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungen, die in einer Kärntner Erwachsenenbildungseinrichtung mit Ö-CERT absolviert wurden und deren Kurskosten nicht bereits von anderen öffentlichen Stellen subventioniert sind. Die Antragstellung erfolgt online jederzeit während des laufenden Kalenderjahres, eine fixe Frist besteht nicht, sodass spontane wie geplante Bildungsmaßnahmen flexibel unterstützt werden können.
Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, die geistige und körperliche Gesundheit im Ruhestand zu stärken und Altersarmut entgegenzuwirken. Zusätzlich soll die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten neue soziale Kontakte ermöglichen. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die Einreichung folgender Unterlagen: Bestätigung über den Besuch der Weiterbildung, Originalbelege der Kurskosten (Rechnung und Zahlungsnachweis), Nachweis über den Pensionsbezug sowie ein aktueller Meldezettel. Nach positiver Prüfung der vollständigen Angaben wird der Zuschuss ausschließlich auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Die Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration im Amt der Kärntner Landesregierung ist für die Umsetzung und Koordination dieser Förderung verantwortlich und gewährleistet eine vertrauliche Behandlung aller Daten.