Bildungsinitiativen
Zuwendungen für Aufwendungen oder Projekte in Form von Subventionen an Höhere Pflicht- und Privatschulen in Kärnten. Anträge seit 01.01.2017 bis auf Weiteres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendungen für Aufwendungen oder Projekte, welche in Form von Subventionen an Höhere Pflicht- und Privatschulen in Kärnten gewährt werden.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag
- Subventionserklärung bzw. Projektbeschreibung
- Förderzusage
- Widmungserklärung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen (z. B. Projektbeschreibung)
Beschreibung
Seit dem 1. Jänner 2017 unterstützt das Land Kärnten im Rahmen der “Bildungsinitiativen” öffentliche und private höhere Pflichtschulen mit direkten Zuschüssen. Die Förderung kann sowohl für personelle als auch materielle Aufwendungen eingesetzt werden und umfasst Themenfelder wie pädagogische Fortbildungen, Aus- & Weiterbildung, Anschaffung moderner Lehrmittel oder digitaler Infrastruktur. Durch die Form der Subvention erhalten Schulen finanzielle Planungssicherheit, um innovative Projekte wie Workshops, Schulveranstaltungen oder Ausstattungserneuerungen umzusetzen. Da die Fördermöglichkeit fortlaufend ohne fixen Antragsschluss angeboten wird, können Anfragen flexibel gestellt und zeitlich an den individuellen Projektverlauf angepasst werden. Das Förderziel liegt in der dauerhaften Stärkung schulischer Bildungsangebote und der Förderung von Qualitätsentwicklungen im Kärntner Pflichtschulbereich.
Gefördert werden Höhere Pflichtschulen und Privatschulen, die ihren Sitz in Kärnten haben und als Bildungseinrichtungen anerkannt sind. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Einreichung eines schriftlichen Ansuchens erforderlich, das eine präzise Projektbeschreibung bzw. Subventionserklärung, eine formelle Förderzusage sowie eine Widmungserklärung beinhaltet. Zusätzlich müssen Originalbelege zur Überprüfung der zuwendungszweckgebundenen Ausgaben vorgelegt werden. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend, da keine befristeten Fristen bestehen. Zuständig für die Förderabwicklung und Erteilung der Zuwendungen ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport. Die Vergabe basiert auf einer Ermessensentscheidung im Rahmen der gültigen Rechtsgrundlagen. Interessierte Bildungseinrichtungen können sich bei der zuständigen Stelle über weitere Verfahrensschritte informieren.