Zuschuss

Bildungskonto

Das Bildungskonto fördert berufliche Aus- und Weiterbildungen für Wiener*innen und refundiert anteilig Kurskosten bis zu 3.000 €, für digitale und klimaschutzrelevante Qualifizierungen bis zu 5.000 €. Laufende Antragstellung möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: bis zu 5.000 €

Förderziel

Das Bildungskonto unterstützt Wiener*innen im Sinne des Lebenslangen Lernens, indem es anteilig die Kosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger refundiert.

Förderfähige Ausgaben

  • Kursgebühren
  • Prüfungs- und Zertifikatsgebühren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)
  • Beschäftigung nach ASVG oder in Bildungs-Karenz/Bildungs-Teilzeit
  • Elternkarenz
  • Neue Selbstständige (GSVG)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis Beschäftigungs- oder Arbeitslosenzustand zum Kursbeginn
  2. Kursbesuchsbestätigung
  3. Positives Zeugnis
  4. Zahlungsbestätigung
  5. Meldebestätigung Hauptwohnsitz Wien

Beschreibung

Das Bildungskonto der Stadt Wien unterstützt lebenslanges Lernen, indem es Wiener:innen anteilig bei berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungen fördert. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wien können bei einem vom Wiener Arbeitnehmer:innen-Förderungsfonds (waff) anerkannten Bildungsträger Kurs-, Prüfungs- sowie Zertifikatsgebühren einreichen und sich die Ausgaben anteilig refundieren lassen. Standardmäßig werden bis zu 3.000 € rückerstattet, für Qualifizierungen im digitalen Bereich und klimaschutzrelevante Weiterbildungen erhöht sich der Zuschuss auf maximal 5.000 €. Die Förderform ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und steht sowohl Beschäftigten nach dem ASVG als auch Personen in Bildungs-, Teilzeit- oder Elternkarenz, neuen Selbstständigen nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sowie arbeitslosen Wiener:innen offen.

Die Antragstellung ist laufend möglich und kann bis zu drei Monate nach Kursende (bzw. vier Wochen nach Kursbeginn bei speziellen Fördervarianten) erfolgen. Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren und Prüfungs- beziehungsweise Zertifikatsgebühren; die Kosten werden zunächst von den Teilnehmer:innen getragen und nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise anteilig erstattet. Zu den notwendigen Unterlagen zählen eine Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes, der Nachweis über die Beschäftigungs- oder Arbeitslosensituation zum Kursbeginn, die Kursbesuchsbestätigung, ein positives Abschlusszeugnis sowie Zahlungsbestätigungen. Durch das Bildungskonto erhalten Wiener:innen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für berufliche Weiterentwicklung und Qualifizierung – von handwerklicher Fortbildung über Matura-Vorbereitung bis hin zu Themen rund um Digitalisierung und Klimaschutz.

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