Bildungspolitische Maßnahmen Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Förderung von bildungspolitischen Projekten und Maßnahmen im Bereich der Elementarbildung und des allgemeinen Bildungswesens in Tirol zur Stärkung der Bildungslandschaft. Anträge können bis 31.08.2027 vor Beginn des Förderzeitraumes elektronisch eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Es werden Kosten für bildungspolitische Projekte und Maßnahmen im Bereich der Elementarbildung und des allgemeinen Bildungswesens gefördert, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Einmal- oder Mehrfachzuschüssen und deckt insbesondere Personal- und Sachkosten ab.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen, die bereits von anderen Stellen zu 100% gefördert werden
- Kosten privater Gewinnerzielung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Signifikanter Beitrag zur Entwicklung der Tiroler Bildungslandschaft
- Kein Vorhaben zur privaten Gewinnerzielung
- Einreichung vor Beginn des Förderzeitraumes mittels Online-Formular
- Vorrangig Projekte von Pflichtschulen und Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit detaillierter Aufstellung der Projektkosten und -finanzierung
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen
- Angaben zum Fördernehmer (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Statuten)
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Beitrags zur Tiroler Bildungslandschaft
- Reihenfolge des Einlangens vollständiger Anträge
- Verfügbarkeit budgetärer Mittel
Beschreibung
Die Förderung „Bildungspolitische Maßnahmen Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen“ unterstützt in Tirol konzipierte Projekte, die einen nachhaltigen Ausbau der Elementarbildung und des allgemeinen Bildungswesens zum Ziel haben. Förderberechtigt sind Einzelunternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die bildungspolitische Aktivitäten planen. Die nicht rückzahlbaren Einmal- oder Mehrfachzuschüsse decken bis zu 100 % der förderfähigen Personal- und Sachkosten ab und setzen einen erheblichen Mehrwert für die Tiroler Bildungslandschaft voraus. Anträge sind elektronisch vor Beginn des geplanten Förderzeitraums einzureichen; der Stichtag für eine Antragstellung liegt auf den 31. August 2027.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projekte nicht primär der privaten Gewinnerzielung dienen und bevorzugt von Pflichtschulen sowie Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzt werden. Förderfähigkeit besteht ausschließlich für nicht bereits vollständig extern finanzierte Maßnahmen. Die Bewertung erfolgt nach Bedeutung des Beitrags zur Bildungslandschaft, Eingangsdatum vollständiger Anträge und verfügbaren Haushaltsmitteln. Für die Antragstellung ist u. a. eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kostenaufstellung und Finanzierungsplan vorzulegen, ebenso eine Erklärung über bereits beantragte oder zugesagte Förderungen sowie ein aktueller Firmenbuch- bzw. Vereinsregisterauszug. Auf Basis dieser Unterlagen trifft die Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Landes Tirol die Förderentscheidung. Die Maßnahme bietet damit eine passgenaue Gelegenheit, innovative Bildungsansätze in Tirol finanziell abzusichern und fachlich wie organisatorisch nachhaltig zu verankern.