Bildungsscheck
50% Zuschuss zu Schulungskosten für Mitarbeiter:innen in Auslandsniederlassungen österreichischer Unternehmen; maximal 7.500 € (bis zu 10.000 € mit Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus). Anträge bis 31.03.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen österreichischer Unternehmen in Auslandsniederlassungen zur Steigerung ihrer Qualifikation und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen (max. 6 Monate) in Betriebswirtschaft/Internationalisierung
- Online- und Präsenzkurse durch österreichische Anbieter oder deren Kooperationspartner
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten vor Antragstellung oder ohne Ziellandbezug
- Rechnungen ohne Gewerbeberechtigung des Leistungserbringers
- Rechnungen unter 100 € brutto (Ausnahme Sammelrechnungen)
- Reise- und Nächtigungskosten
- Eigenleistungen, Personalkosten und laufende Betriebsführung
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreichs oder Kammern der Ziviltechniker:innen
- Eigene Auslandsniederlassung mit mindestens 25% österreichischer Beteiligung
- Substanzielle Wertschöpfung in Österreich von mindestens 25%
- De-minimis-Beihilfe-Grenze nicht überschritten
- Keine Antragstellung für Russland oder Belarus
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebot des Weiterbildungsinstituts
- Unterzeichnete Liste der Teilnehmer:innen der Auslandsniederlassung
- Nachweis der Auslandsniederlassung (Beteiligung oder Tochterunternehmen)
- Nachweis für Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus (falls beantragt)
Bewertungskriterien
- Vollständigkeit der Unterlagen und Antragsvoraussetzungen
- Schlüssigkeit und Erfolgsaussichten der Schulungsmaßnahmen
- Volkswirtschaftlicher Nutzen
Beschreibung
Der Bildungsscheck fördert die Qualifikation von Mitarbeiter:innen österreichischer Unternehmen in ihren Auslandsniederlassungen durch einen Zuschuss von 50 % zu externen Weiterbildungskosten. Gefördert werden Schulungsmaßnahmen mit bis zu sechs Monaten Dauer, die sich auf Betriebswirtschaft und Internationalisierung konzentrieren und von österreichischen Bildungsanbietern oder deren Partnerorganisationen angeboten werden. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 7.500 € pro Unternehmen, kann jedoch durch einen Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus um bis zu 2.500 € erhöht werden. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach neun Monaten oder spätestens am 31.03.2027. Ziel ist es, die Kompetenzen des Personals im Ausland zu stärken und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen auszubauen.
Anspruchsberechtigt sind KMU und Großunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreichs oder der Kammern der Ziviltechniker:innen sind und im Zielstaat eine Auslandsniederlassung mit mindestens 25 % österreichischer Beteiligung betreiben. Weitere Voraussetzungen umfassen eine substanzielle Wertschöpfung in Österreich von mindestens 25 % sowie die Einhaltung der De-Minimis-Beihilfegrenzen. Eine Antragstellung für Russland und Belarus ist ausgeschlossen. Zur Antragseinreichung im Förderkonto sind unter anderem das Bildungsangebot, eine Teilnehmer:innenliste der Auslandsniederlassung sowie Nachweise zur Beteiligungsstruktur und zum gegebenenfalls beantragten Bonus erforderlich. Die Förderstelle bewertet Anträge nach Vollständigkeit, Erfolgsaussichten der Schulung und volkswirtschaftlichem Nutzen. Anträge können bis zum 31.03.2027 eingebracht werden, um von der effizienten und unkomplizierten Direktförderung zu profitieren.
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