Zuschuss

Bildungsscheck für Gemeindebeauftragte

Förderung der Aus- und Weiterbildung von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern in Niederösterreich im Bereich Energie-, Klima- und Umweltschutz. Bis zu 75% der Kurskosten (max. € 500) werden durch den Bildungsscheck abgedeckt. Gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2026.

Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich
Fördersumme: max. € 500 pro Kurs
Förderquote: 75%

Förderziel

Um Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter für anspruchsvolle Aufgaben bei der Umsetzung von Energie-, Klimaschutz- und Umweltzielen besser zu rüsten und ihre Kompetenzen durch ausgewählte Weiterbildungsangebote zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • externe Kurskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bildungsscheck muss Name, Funktion, Adresse und Bestätigung der entsendenden Gemeinde enthalten
  • Teilnahme nur bei Zustimmung und Entsendung durch die Gemeinde

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. vollständig ausgefüllter Bildungsscheck

Beschreibung

Der Bildungsscheck für Gemeindebeauftragte in Niederösterreich unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Mandatar:innen, Amtsleiter:innen sowie Klima-, Energie-, Mobilitäts- und Umweltbeauftragten. Ziel ist es, die Kompetenzen für anspruchsvolle Aufgaben in Energieeffizienz, Klimaschutz und Umweltmanagement zu stärken und damit die Umsetzung regionaler Nachhaltigkeitsziele zu fördern. Im Aktionszeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2026 werden ausgewählte Fachkurse wie Energieberater:innen-Lehrgänge, kommunale Klimaschutz- und Mobilitätsseminare sowie spezialisierte Umweltausbildungen gefördert. Bis zu 75 % der externen Kurskosten – maximal 500 Euro pro Kurs – werden direkt über den Bildungsscheck erstattet. Die Abwicklung erfolgt unkompliziert über die teilnehmenden Bildungsanbieter, die den Preisnachlass automatisch gewähren und mit der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft des Landes verrechnen.

Teilnahmevoraussetzung ist die Zustimmung und Entsendung durch die jeweilige Gemeinde. Der vollständig ausgefüllte Bildungsscheck muss spätestens zum ersten Kurstermin vorliegen und enthält Name, Funktion, Adresse sowie eine Bestätigung der entsendenden Gemeinde. Gefördert werden ausschließlich externe Kurskosten bis zur genannten Höchstgrenze. Mit dieser Förderung erhalten niederösterreichische Gemeinden eine attraktive Möglichkeit, ihre Vertreter:innen praxisnah weiterzubilden und zukunftsweisende Umwelt- und Energieprojekte wirkungsvoll voranzutreiben. Alle Details zu zugelassenen Kursen, Fördervoraussetzungen und Ablauf sind im Informationsblatt 2024–2026 sowie in der Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz geregelt.

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