Bildungsstipendium der Chancenstiftung (Nachhilfe-Stipendium)
Die Chancenstiftung vergibt bundesweit kostenfreie Bildungsstipendien für professionelle Nachhilfe (inkl. Deutsch als Zweitsprache) an Kinder und Jugendliche aus Familien, die die Kosten nicht selbst tragen können. Die Förderung erfolgt in der Regel über 12 Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung von professioneller Nachhilfe (inkl. Deutsch als Zweitsprache) für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zur Verbesserung schulischer Leistungen, zum Erwerb von Lerntechniken und zur Stärkung von Zukunftskompetenzen.
Förderfähige Ausgaben
- Nachhilfeunterricht
- DaZ-Unterricht in Partnerinstituten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anfahrtskosten zur Nachhilfeeinrichtung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alter der Bewerber*innen zwischen 5 und 20 Jahren
- Nachweis, dass die Familie die Kosten für Nachhilfe nicht selbst tragen kann (z. B. Bürgergeld-, Sozialhilfe-, Wohngeld- oder Asylbewerberleistungsbescheid)
- Einkommensnachweis: Nettoeinkommen der Familie darf bestimmte Armutsgrenzen nicht überschreiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Foto
- Motivationsbrief
- Aktuelles Zeugnis
- Einkommensnachweis
Bewertungskriterien
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Alter 5–20 Jahre
- Motivation im Motivationsbrief
Beschreibung
Die Chancenstiftung – Bildungspaten für Deutschland unterstützt bundesweit Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 20 Jahren aus einkommensschwachen Familien mit kostenfreien professionellen Nachhilfeangeboten. Über einen Zeitraum von in der Regel 12 Monaten erhalten die Stipendiat:innen zweimal pro Woche 90 Minuten Intensivunterricht in Kleingruppen. Gefördert werden sowohl fachbezogene Förderkurse als auch Deutsch-als-Zweitsprache (DaZ)-Module in zertifizierten Partnerinstituten. Ziel ist es, schulische Leistungen nachhaltig zu verbessern, systematische Lerntechniken zu vermitteln und wichtige Zukunftskompetenzen zu stärken, um auf dem Bildungsweg neue Perspektiven zu eröffnen.
Interessierte Familien müssen das Alter der Bewerber:innen (5–20 Jahre) nachweisen und durch Vorlage aktueller Bescheide (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen) oder Einkommensnachweise belegen, dass das Nettoeinkommen bestimmte Armutsgrenzen nicht überschreitet. Ein handschriftlich verfasster Motivationsbrief, ein aktuelles Zeugnis sowie ein Porträtfoto komplettieren die Unterlagen. Die Auswahl erfolgt anhand der finanziellen Bedürftigkeit und der individuellen Motivation. Ein Einstieg ist jederzeit möglich, da fortlaufend Anträge gestellt werden können. Auf diese Weise wird Chancengerechtigkeit gefördert und den jungen Menschen eine verlässliche Lernbegleitung geboten – ohne Gebühren für Unterricht, Aufnahme oder Lernmaterialien. So legt die Unterstützung den Grundstein für den schulischen Erfolg und stärkt nachhaltig das Selbstvertrauen der Teilnehmenden.
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